Bochum/Herne. Bei einer Party in Herne will ein Mitbewohner dem schlafenden Wohnungsinhaber den Kopf abschneiden. Das Urteil muss nun teils korrigiert werden.
Die Tat hatte Züge einer grausamen Hinrichtung: Im November 2020 hat ein drogensüchtiger Herner (37) am Rande einer mehrtägigen Drogenparty an der Bahnhofstraße versucht, den schlafenden Wohnungsinhaber zu ermorden und mit einem Messer zu köpfen. Seit Dienstag steht der „Kopf-ab-Täter“ erneut in Bochum vor Gericht. Das erste Urteil wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) zum Teil aufgehoben.
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Den am 7. Mai 2021 vom Bochumer Schwurgericht festgestellten Sachverhalt, die rechtliche Einordnung (Mordversuch) und auch die verhängte Strafe von neuneinhalb Jahren Haft, stufte der BGH zwar als einwandfrei ein. Die parallele Anordnung, dass der Messertäter nach knapp drei Jahren Haft die Chance erhalten soll, in eine geschlossene Drogentherapieanstalt überstellt zu werden, stieß jedoch auf Kritik. Mit der Folge, dass die Erfolgsaussichten der Therapie-Maßregel nun von einer anderen Strafkammer noch einmal neu geprüft werden müssen.
Der 37-jährige Täter war am 15. November 2020 nach einem mehrtägigen privaten Alkohol- und Drogenexzess mit einem Keramikmesser auf den im Bett liegenden Wohnungsinhaber losgegangen, hatte ihm tiefe Halsschnitte versetzt, danach auch noch auf Bauch und Rücken des Mannes eingestochen. Einem anderen Mitbewohner war das Gesicht zerschnitten worden. Ob der Messertäter eine Therapiechance erhalten kann, wollen die Richter nun gründlich überprüfen – auch mit Blick auf jüngste Disziplinarverstöße im Gefängnis. Das Urteil wird Anfang April erwartet.