Herne. Die Anmeldungen an den weiterführenden Schulen in Herne stehen an. Dabei gibt es ein paar wichtige Änderungen aufgrund der Pandemie.
Für die Anmeldungen der Viertklässler an den weiterführenden Schulen in Herne gibt es ein paar wichtige Änderungen aufgrund der Corona-Pandemie. Die Anmeldungen für die Aufnahme in die 5. Klassen der städtischen Realschulen, Gesamtschulen, Gymnasien und der Hauptschule für das im August 2022 beginnende Schuljahr werden von Dienstag, 15. Februar, bis Donnerstag, 17. Februar, jeweils von 8 bis 17 Uhr in den Geschäftszimmern der Schulen entgegengenommen.
Die Anmeldungen sollen durch die Eltern möglichst schriftlich direkt bei der Schule eingeworfen oder mit möglichst geringem Kontakt abgegeben werden, teilt die Stadt mit. Es gilt sowohl für Kinder, als auch für die Eltern und Erziehungsberechtigten die „3G“-Regel (geimpft, genesen oder getestet). Die Anmeldeformulare sowie eine Aufstellung der mit einzureichenden Dokumente können auf den Internetseiten der Schulen abgerufen und bereits zu Hause ausgefüllt werden. Die Eltern werden darum gebeten, die Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail-Adresse) anzugeben, damit die Schule bei Fragen Kontakt aufnehmen kann.
Herne: Anmeldungen ohne Kind und nach Alphabet
Es wird darum geben, dass jeweils nur ein Elternteil die Anmeldung ohne das Kind abgibt, um die Personenzahl noch weiter zu begrenzen. Bei der Anmeldung sind die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch und das Halbjahreszeugnis der Klasse 4 in Kopie sowie der ausgefüllte Anmeldeschein (wurde von der Grundschule ausgehändigt) im Original mit einzureichen.
Um eine größere Menschenansammlung am 1. Anmeldetag an den Schulen zu vermeiden, bittet die Stadt darum, möglichst entsprechend der folgenden alphabetischen Einteilung nach den Nachnamen der Kinder an der Wunschschule zu erscheinen:
• 1. Anmeldetag: Nachnamen die mit den Buchstaben A bis E beginnen
• 2. Anmeldetag: Nachnamen die mit den Buchstaben F bis N beginnen
• 3. Anmeldetag: Nachnamen die mit den Buchstaben O bis Z beginnen
Dabei gilt jede Anmeldung, unerheblich ob diese am 1., 2. oder 3. Anmeldetag erfolgt, als gleichwertig. Anmeldungen am 1. Anmeldetag werden von den Schulen gegenüber Anmeldungen am 2. oder 3. Anmeldetag nicht bevorzugt berücksichtigt.
Zeitnahe Information bei Überhang
Sollte sich an den Realschulen, Gesamtschulen oder Gymnasien wegen hoher Anmeldezahlen die Notwendigkeit eines Auswahlverfahrens ergeben, erfolgten diese Verfahren und die anschließende Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten zeitnah nach Ablauf des Anmeldezeitraumes. Eltern und Erziehungsberechtigte, deren Kind möglicherweise nicht in die gewünschte Schule der gewünschten Schulform aufgenommen werden kann, hätten dann Gelegenheit, die Anmeldung an einer anderen weiterführenden Schule vorzunehmen.
Die Anmeldung sollte an der nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform vorgenommen werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Übernahme von Schülerfahrkosten nach der Schülerfahrkostenverordnung nur möglich sei, wenn die gewählte Schule auch die nächstgelegene Schule der gewählten Schulform ist. In Zweifelsfällen erteilt der Fachbereich Schule und Weiterbildung Auskunft (Telefon: 02323/16-3471 und 02323/16-3202).
Wer sein Kind an der Quinoa-Schule Herne anmelden möchte, könne diese telefonisch unter 030 983224 112 und per E-Mail unter herne@quinoa-bildung.de erreichen.
>>> Diese Unterlagen sind nötig:
- Bei der Anmeldung sind das Halbjahreszeugnis der Klasse vier in Kopie sowie der Anmeldeschein der Grundschule im Original vorzulegen,
- das Anmeldeformular der weiterführenden Schule,
- sowie eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes oder ein Auszug aus dem Familienstammbuch.
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