Herne. Bald gilt für Pflegekräfte die Impfpflicht. Ungeimpften drohen Tätigkeitsverbote. Wie Herner Kliniken und Heime darauf reagieren.
Ab 16. März gilt für alle Pflegekräfte in Krankenhäusern und in Pflegeeinrichtungen eine Impfpflicht. Ungeimpften droht dann ein Tätigkeitsverbot. In einigen Nachbarstädten befürchten Klinken und Heime deshalb einen Personalmangel. Doch könnte es auch in Herne zu einem Engpass kommen?
„Nein“, sagen die beiden großen Krankenhaus-Träger in Herne. Denn: 96 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Evangelischen Krankenhauses Herne (EvK) seien bereits geimpft, sagt Danh Vu, Verwaltungsdirektor des EvK Herne. „Es gibt in unserem Hause nur wenige Beschäftigte aus den unterschiedlichsten Berufsgruppen, die sich aus privaten Gründen nicht impfen lassen. Da wir aber vom Verantwortungsbewusstsein unserer Mitarbeitenden ausgehen, sind wir optimistisch, dass sich auch die wenigen Skeptiker noch überzeugen lassen.“
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Impfpflicht ist kein Diskussionsthema bei Herner Pflegekräften
Doch was genau passiert mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die am 16. März noch ungeimpft sind? Bis zum 15. März müssten alle einen Nachweis erbringen, sagt Vu. „Liegt ein solcher nicht vor, sind wir gesetzlich verpflichtet, die Mitarbeitenden, die keinen Nachweis erbracht haben, dem Gesundheitsamt Herne zu melden.“ Das Gesundheitsamt nehme dann mit den Betreffenden Kontakt auf. Lehnen sie danach weiterhin eine Impfung ab, spreche das Gesundheitsamt ein Beschäftigungsverbot aus.
Während in anderen Städten Pflegekräfte bereits per Stellenanzeige nach neuen Jobs suchen, sei das derzeit in Herne nicht der Fall. Bisher hätten noch keine ungeimpften Pflegekräfte die Krankenhäuser verlassen. Auch zu größeren Diskussionen über die anstehende Impfpflicht innerhalb der Belegschaft ist es laut Vu noch nicht gekommen.
St. Elisabeth Gruppe: 95 Prozent der Mitarbeiter sind geimpft
Ein ähnliches Bild zeigt sich bei der St. Elisabeth Gruppe. 6600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiteten in der Gruppe. Die Impfquote liege aktuell bei 95 Prozent und erhöhe sich kontinuierlich, sagt Geschäftsführer Theo Freitag. Dadurch, dass die Impfquote bereits jetzt sehr hoch sei, rechnet auch er nicht mit Personalengpässen.
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Derzeit würden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die anstehende Gesetzesänderung hingewiesen. Diejenigen, die bis Mitte März keinen Impfnachweis vorlegen können, würden dem Gesundheitsamt gemeldet. Das Gesundheitsamt werde diesen Mitarbeitern untersagen, die Einrichtungen der St. Elisabeth Gruppe zu betreten. Durch das Betretungsverbot könne keine Arbeitsleistung erbracht werden. Damit gehe einher, dass keine Vergütung gezahlt werde. „Weitere arbeitsrechtliche Schritte müssten eingeleitet werden, wenn sich Mitarbeiter auch dann nicht für eine Immunisierung entscheiden“, so Freitag.
Auch in den Seniorenheimen gilt ab März die Impfpflicht
Auch in den Seniorenheimen müssen ab Mitte März alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geimpft sein. In den Herner ASB-Einrichtungen sind laut ASB-Geschäftsführer Andreas Reifschneider 98 Prozent geimpft.„Uns beschäftigen derzeit eher die Auswirkungen einer steigenden Zahl von Quarantäneanordnungen.“ Hier fehlten immer wieder einzelne Pflegekräfte. Natürlich sei der Druck auf die Pflegeeinrichtungen dadurch nicht geringer geworden. Hinweise darauf, dass Mitarbeitende angesichts der einrichtungsbezogenen Impfpflicht einen Ausstieg aus dem Beruf erwägen, habe es bisher nur vereinzelt gegeben, ergänzt ASB-Geschäftsführer Tobias Ahrens. „Aber die Sorge ist natürlich da.“
Die Awo mache zu den Impfquoten generell keine Angaben. Auch zu den Konsequenzen der Impfpflicht mit Blick auf die Personalsituation könne noch keine Aussage getroffen werden, teilt Katrin Moormann von der Awo mit. Zu beachten sei, dass von der Impfpflicht alle betroffen seien, die in den Häusern arbeiteten. „Und das sind ja nicht nur Pflegekräfte, sondern auch Berufsgruppen, die etwa Logistik und Reinigung sicherstellen.“ Anders als in Krankenhäusern bestünden die Teams in den Häusern aus verschiedenen Berufsgruppen und externen Dienstleistern wie Friseuren oder Therapeuten. „Nicht zu vergessen auch die vielen Ehrenamtlichen, die unseren Bewohnerinnen und Bewohnern soziale Teilhabe ermöglichen“, so Moormann. Sie alle dürften ungeimpft nicht mehr in den Einrichtungen arbeiten, prägten aber maßgeblich den Alltag der Menschen und auch das Funktionieren der Häuser.
>>>WEITERE INFORMATIONEN: Die einrichtungsbezogene Impfpflicht
Bis zum 15. März müssen Beschäftigte von Krankenhäusern, Pflegeheimen, Rettungsdiensten und Arztpraxen ihrem Arbeitgeber gegenüber nachweisen, dass sie vollständig gegen Corona geimpft sind.
Im Gesetz heißt es: „Das Gesundheitsamt wird den Fall untersuchen und die Person zur Vorlage des entsprechenden Nachweises auffordern. Wenn kein entsprechender Nachweis vorgelegt wird, kann das Gesundheitsamt der betroffenen Person gegenüber ein Betretungs- bzw. Tätigkeitsverbot [...] aussprechen.“
Die Stadt bereitet sich laut Stadtsprecher Christoph Hüsken entsprechend auf die eingehenden Meldungen vor.