Herne. Der Krisenstab Herne hat Regeln veröffentlicht, die mit der neuen Coronaschutz-Verordnung in Kraft getreten sind. Welche Bereiche betroffen sind.

Die Omikron-Welle sorgt in Herne für einen Anstieg der Fallzahlen, die Inzidenz ist so hoch wie noch nie seit Beginn der Corona-Pandemie. Dennoch verfolge das Gesundheitsamt trotz der hohen Anzahl von Infektionen nach wie vor die Kontakte von Infizierten nach. Das teilte der Krisenstab der Stadt nach seiner Sitzung mit.

Der Fokus bei der Kontaktnachverfolgung liege dabei auf den besonders schützenswerten Einrichtungen wie Kitas, Schulen und Senioreneinrichtungen. Um das Gesundheitsamt zu unterstützen, rät der Krisenstab dazu, bei einem positiven Testergebnis eigenverantwortlich in Quarantäne zu bleiben, auch wenn der Bescheid des Gesundheitsamts noch nicht eingetroffen sei. „Sie bekommen vom Gesundheitsamt eine entsprechende Absonderungsverfügung auf jeden Fall zugeschickt.“

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Mit Eintreten der neuen Coronaschutz-Verordnung treten auch in Herne neue Regularien in Kraft. So gelte ab Donnerstag, 13. Januar, wieder eine Maskenpflicht beim Anstehen auf Wochenmärkten und vor Geschäften. Im Einzelhandel und im Öffentlichen Nahverkehr seien medizinische Masken verpflichtend, es werden aber FFP2-Masken empfohlen.

Corona in Herne: Booster erfüllt 2G-Plus-Anforderung

Die erneuerte Verordnung beihaltet auch eine Obergrenze für die Zuschauerzahlen bei Kultur- und Sportveranstaltungen. So könne der HEV etwa vor 750 Zuschauern spielen, „sofern diese 2G einhalten und medizinische Masken tragen“. Im Amateursport gelte draußen 2G, in Innenräumen und für das Publikum bei Sportveranstaltungen 2G-Plus. Sportlerinnen und Sportler ab 16 Jahren müssen genesen oder vollständig geimpft sein, Kinder und Jugendliche bis 15 Jahren erfüllen wegen der verpflichtenden Schultestungen die Voraussetzungen, teilt der Krisenstab außerdem mit. Eine Ausnahme bildeten Personen, die zwar schon ihre erste Impfung erhalten haben, aber noch auf die zweite Impfung warteten: „Sie können mit einem aktuellen negativen PCR-Test am Training und Spielbetrieb teilnehmen.“

Beim Anstehen auf Wochenmärkten und vor Geschäften greift mit der neuen Coronaschutz-Verordnung eine Maskenpflicht.
Beim Anstehen auf Wochenmärkten und vor Geschäften greift mit der neuen Coronaschutz-Verordnung eine Maskenpflicht. © FUNKE Foto Services | Svenja Hanusch

Die Stadt Herne weist noch einmal auf die kostenlosen Impfangebote hin, die für alle Bürgerinnen und Bürger ab elf Jahren angeboten werden. Ab zwölf Jahren ist auch eine Booster-Impfung möglich. Mit der Booster-Impfung gelte die 2G-Plus-Anforderung als erfüllt. Das bedeutet, dass zum Beispiel beim Restaurant-Besuch oder im Fitnessstudio kein aktueller Negativtest vorgelegt werden muss.

Die aktuellen Impftermine werden auf www.herne.de/corona veröffentlicht.