Herne/Bochum. Eine Schülerin aus Herne vertraut einer Freundin sexuelle Übergriffe ihres Stiefvaters an. Seit Dienstag steht der 55-Jährige vor Gericht.

Ein 55-jähriger Monteur hat am Dienstag vor dem Bochumer Landgericht zugegeben, seine minderjährige Stieftochter in der ehemaligen Familienwohnung in Wanne-Eickel mehrmals sexuell missbraucht zu haben. Einzelheiten des Geständnisses gab der inzwischen getrennt von seiner Familie in Gelsenkirchen lebende Angeklagte allerdings nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit preis.

Laut Staatsanwaltschaft hat der 55-Jährige sich zwischen Oktober 2019 und Oktober 2020 an der anfangs zwölf Jahre alten Tochter seiner Ehefrau mindestens fünfmal sexuell vergriffen. Dabei soll er Situationen ausgenutzt haben, in denen die Mutter des Mädchens außer Haus gewesen ist. Als Tatorte nennt die Anklageschrift mal das Bett im Kinderzimmer, mal die Couch im Wohnzimmer.

Stieftochter konnte unter Vorwänden aus den Fängen des Angeklagten entkommen

„Unter dem Vorwand, sich zu ‚kebbeln‘ oder die Geschädigte am Rücken zu massieren“, so die Anklage, soll der 55-Jährige das Mädchen immer wieder an intimen Stellen berührt und gestreichelt haben. Wie es hieß, war es der heute 14-Jährigen gelungen, unter Vorwänden aus den Fängen des Angeklagten zu entkommen. Im Prozess vor der 3. Jugendschutzkammer war am Dienstag beispielsweise von vorgegebenen Hausaufgaben oder Telefonanrufen die Rede.

Ans Licht gekommen sind die Vorwürfe am 21. Oktober 2020. Zuvor hatte das Mädchen offenbar fast ein Jahr geschwiegen. An diesem Tag soll die 14-Jährige jedoch nachmittags einer Freundin während einer Unterhaltung über ihren Stiefvater von den Übergriffen berichtet haben. Am Abend schließlich soll das Mädchen sich dann seiner Mutter anvertraut haben. Daraufhin folgte unverzüglich der Rauswurf des 55-Jährigen aus der Familienwohnung.

Angeklagter zahlt 5000 Euro Schmerzensgeld

Im Rahmen einer förmlichen Verständigung zwischen Staatsanwaltschaft, Gericht und Verteidigung wurde dem Angeklagten gleich zu Beginn des Prozesses für das Ablegen eines vollen Geständnisses eine Bewährungshaftstrafe im Bereich von 21 bis 24 Monaten zugesichert. Der Verteidiger des Monteurs erklärte sodann nach einer kurzen Beratungspause auf dem Gerichtsflur: „Der Angeklagte legt ein Geständnis ab.“ Auch die weitere Bedingung der Bochumer Richter, eine Schmerzensgeldzahlung an das Mädchen in Höhe von 5000 Euro, nickte der 55-Jährige sofort ab. Der Prozess wird fortgesetzt.