Herne/Bochum. Eine Mutter aus Herne soll ihr Pflegekind (8) vernachlässigt, gequält, geschlagen und gefesselt haben. Was die Richterin der Angeklagten sagte.

Die Anklage schildert erschütternde Bestrafungszenarien, die Angeklagte hüllt sich vorerst in Schweigen: Eine Mutter aus Horsthausen steht seit Mittwoch in Bochum vor Gericht. Die 46-Jährige soll ihr Pflegekind mehrfach gequält, geschlagen und gefesselt haben.

Laut Staatsanwaltschaft war die Angeklagte von November 2015 bis Januar 2019 die Pflegemutter eines heute acht Jahre alten Jungen. In dieser Zeit soll es nicht nur immer wieder zu brutalen Gewaltattacken auf das Kind gekommen sein: „Zudem vernachlässigte die Angeklagte die Pflege und Förderung des Kindes in erheblicher Weise“, heißt es in der Anklageschrift. Mal soll die Pflegemutter dem Jungen mit einem Buch einen Schlag ins Gesicht versetzt haben, so dass das Kind eine Verletzung über der Augenbraue erlitt. Mal ist in der Anklage von einem „kräftigen Schlag ins Gesicht“ die Rede, durch den der Kopf des Jungen nach hinten katapultiert worden sein soll.

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Darüber hinaus soll die Angeklagte ihr Pflegekind in mindestens zwei Fällen durch Fesselungen an Armen und Beinen bestraft und verletzt haben. „Dazu musste sich das Kind mit angezogenen Beinen hinsetzen und seine Hände unter den angezogenen Knien verschränken“, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Weiter hieß es: „Sodann wurde das Kind von der Angeklagten derart kräftig gefesselt, dass tiefe Fesselspuren an Armen und Beinen entstanden.“ Am 29. Januar 2019 soll der Körper des Jungen von zahlreichen, massiven Verletzungen gezeichnet gewesen sein.

Anklage: Kind war ungepflegt, übelriechend und verschmutzt

Außerdem wirft die Staatsanwaltschaft der Pflegemutter vor, dass das Kind an Sprach- und Entwicklungsverzögerungen litt und deutlich unter dem Durchschnitt liegende Sprachkenntnisse vorwies. Die zwei Schlusssätze in der Anklageschrift machen sprachlos. Wörtlich hieß es über den Status quo zum Zeitpunkt des Endes der Pflegschaft: „Der Pflegezustand des Kindes war in außerordentlich schlechtem Zustand. Es war ungepflegt, übelriechend und derart verschmutzt, dass der Dreck selbst mit mehrfachen Wannenbädern nicht vollständig beseitigt werden konnte.“

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Zum Prozessauftakt vor der 5. Jugendschutzkammer hat sich die Angeklagte noch nicht geäußert. Richterin Isabel Hoffmann riet der Hernerin, in sich zu gehen und eine etwaige Einlassung gut abzuwägen. „Wir werden mit all unseren Mitteln die Sache aufklären“, versprach die Vorsitzende Richterin. Und direkt an die Angeklagte gerichtet hieß es: „Sie allein wissen, was vorgefallen ist und was nicht.“ Für den Prozess sind noch sechs Verhandlungstage bis zum 28. September anberaumt.