Herne. Die Herner Mont-Cenis-Schule hatte eine Klassenfahrt nur mit geimpften und genesenen Schülern geplant. Das hat die Bezirksregierung nun verboten.

Die Mont-Cenis-Gesamtschule darf nun doch keine Klassenfahrt mit ausschließlich geimpften und genesenen Schülerinnen und Schülern durchführen. Die Bezirksregierung Arnsberg hat diesen Plan untersagt. „Die ursprüngliche Entscheidung der Schule, die geplante Skifreizeit nur mit vollständig geimpften Schüler*innen durchzuführen, ist nicht korrekt“, teilte ein Sprecher der Bezirksregierung auf WAZ-Anfrage mit.

Zur Erinnerung: Die Mont-Cenis-Gesamtschule hatte geplant, eine Skifreizeit der achten Klasse in die Schweiz unter 2G-Bedingungen durchzuführen. Die Hälfte der rund 150 Schülerinnen und Schüler hätte unter diesen Umständen nicht mitfahren dürfen, weil sie nicht geimpft sind. „Das habe ich wegen der Gefahrenlage so entschieden“, sagte die Schulleiterin Sylke Reimann-Pérez zur WAZ, als die Entscheidung publik wurde. Von Eltern habe sie viel Zuspruch erhalten.

Schulleiterin: Entscheidung wurde in Absprache mit Bezirksregierung getroffen

In einem Statement auf der Schulhomepage erklärte Reimann-Peréz nun noch einmal detailliert die Gründe für ihre Entscheidung. Dazu gehörten die Belegungssituation vor Ort, die vielfältigen Kontaktmöglichkeiten und die Unwägbarkeiten (Unterbringung, Rücktransport und Kosten) im Falle von Corona-Erkrankungen und Quarantänepflichten.

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Diese Gründe seien so schwerwiegend gewesen, dass man in Absprache mit dem schulfachlichen Dezernenten der Bezirksregierung Arnsberg und der Schulpflegschaftsvorsitzenden zu Anfang des Schuljahres festgelegt habe, nur geimpfte und genesene Kinder in die Schweiz mitfahren zu lassen, so die Schulleiterin weiter. „Diese Entscheidung wurde jetzt vom Ministerium zugunsten einer allgemeinen 3-G-Regel für alle Klassenfahrten rückgängig gemacht.“

Bezirksregierung spricht von missverständlicher Kommunikation

Reimann-Peréz zitiert außerdem aus einer Mitteilung des NRW-Schulministeriums vom 30. Juni, in der es heißt: „Im Schuljahr 2021/2022 können Schulen in eigener Verantwortung über Schulfahrten im In- und Ausland entscheiden.“ Schulfahrten könnten durchgeführt werden, wenn die infektiologische Entwicklung und Verhältnisse am Standort der Schule und im Zielgebiet dies zuließen.

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Die Bezirksregierung sieht die Sache offenbar anders. Ein Sprecher sagte, die Entscheidung der Schule für die 2G-Klassenfahrt sei möglicherweise durch eine missverständliche Kommunikation zwischen Schule und Schulaufsicht entstanden. „Dies ist sehr bedauerlich“, so der Sprecher. Die Schule sei aufgefordert, die durch das Schulministerium formulierten Vorgaben und Regelungen für Schulfahrten einzuhalten.

NRW-Landesregierung: Teilnahme an Schulfahrten für Getestete, Geimpfte und Genesene

Hierzu zitiert der Sprecher seinerseits aus einer Mitteilung des Schulministeriums. Darin steht zwar auch, dass Schulen in eigener Verantwortung über Schulfahrten im In- und Ausland entscheiden können. Gleichzeitig heißt es aber: „Eine Teilnahme an einer Schulfahrt als verbindliche Schulveranstaltung ist nur für Schülerinnen und Schüler möglich, die einen aktuellen Nachweis über einen Negativtest oder eine vollständige Impfung oder eine Genesung erbringen.“