Bochum/Herne. Ein unter Missbrauchsverdacht stehender Vater aus Herne muss noch mehrere Monate auf sein Urteil warten. Der Prozess wurde abgebrochen.

Der Missbrauchs-Prozess gegen einen gelernten Maler (46) aus Herne ist am Bochumer Landgericht ohne Ergebnis abgebrochen worden. Eine vom Gericht vorgeschlagene Beendigung durch eine vorläufige Verfahrenseinstellung gegen eine Geldauflage scheiterte am Veto der Bochumer Staatsanwaltschaft.

Der Vater hatte beim Prozessauftakt eingeräumt, seinen dreijährigen Sohn mehrfach im Genitalbereich angefasst zu haben. Mal in der Küche, mal im Badezimmer, mal auf der Couch. Die Vorwürfe waren im Anschluss an die Trennung von Vater und Mutter angezeigt worden.

Richter schlugen Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldauflage vor

Dass bei den Berührungen sexuelle Interessen eine Rolle gespielt haben, hatte der 46-Jährige allerdings bestritten. Der Herner hatte behauptet, die Vorfälle seien vor allem spielerisch gewesen. Außerdem eine Vorsichtsmaßnahme. Den Bochumer Richtern hätte diese zumindest teilgeständige Erklärung dafür ausgereicht, um den Prozess vorzeitig zu beenden. Sie schlugen vor, das Verfahren gegen Zahlung einer vierstelligen Euro-Geldauflage einzustellen.

Die Staatsanwaltschaft wies diesen Vorstoß aber zurück und pochte auf eine detaillierte Aufarbeitung. Weil die zuständige 3. Strafkammer aktuell jedoch aufgrund zahlreicher (paralleler) Haftsachen stark ausgelastet ist, entschied das Gericht, den Prozess gegen den Herner an dieser Stelle vorzeitig abzubrechen und in einigen Monaten noch einmal von vorne zu verhandeln – dann mit allen zur Verfügung stehenden Zeugen.