Herne. . Im Missbrauchsprozess gegen einen Frührentner hat eine Ärztin geschildert, dass ein „Was ist was“-Buch die Anschuldigungen ausgelöst hat.
Im Missbrauchs-Prozess gegen einen Frührentner (57) aus Crange hat am Dienstag die minderjährige Belastungszeugin ausgesagt. Das heute fünf Jahre alte Mädchen wurde am Bochumer Landgericht zwar komplett unter Ausschluss der Öffentlichkeit befragt. Wie die schweren Anschuldigungen gegen den Angeklagten ans Licht gekommen sind, wurde anschließend jedoch durch eine Kinderärztin bekannt.
Die 42-jährige Medizinerin hatte das Mädchen im April 2017 körperlich untersucht und in diesem Zusammenhang zuvor von der Mutter erfahren, was die heute Fünfjährige ihr eines Abends Dramatisches berichtet hatte. „Die Mutter wirkte schon sehr geschockt, weil da vor kurzem ein schwerer Verdacht in die Familie geplatzt war“, erinnerte sich die Kinderärztin.
Auffälligkeiten erst im Nachhinein eingeordnet
Dann habe die Mutter, so die Zeugin weiter, auch Einzelheiten berichtet: Nachdem ihre kleine Tochter bereits zig-mal im Haushalt des Angeklagten und seiner Frau in Crange übernachtet hatte, habe das Mädchen im April 2017 eines abends beim Zubettgehen unbedingt verlangt, aus dem „Was ist was“-Buch über den menschlichen Körper vorgelesen zu bekommen. Beim gemeinsamen Betrachten der Abbildungen habe die Fünfjährige dann plötzlich auf das männliche Geschlechtsteil gezeigt, den Vornamen des Angeklagten genannt und anschließend sinngemäß erklärt: „Das sieht bei dem genauso aus.“
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Später, so berichtete die Kinderärztin als Zeugin weiter, hat das Mädchen ihrer Mutter durch weitere Sätze („ich musste ihn dort kitzeln“) und auch Handbewegungen offenbar so deutliche Hinweise auf einen möglichen Kindesmissbrauch gegeben, dass kurz danach auch eine Strafanzeige folgte. Bei ihrer Vernehmung durch die Polizei hatte die Mutter dann auch noch von Auffälligkeiten berichtet, die sie erst im Nachhinein habe einordnen können. So soll die Fünfjährige in den Nächten vor dem alarmierenden Satz beim Zubettgehen auffallend schlecht geschlafen und mehrfach „schweißgebadet und schreiend“ aufgewacht sein.
Angeklagter bestreitet Vorwürfe vehement
Laut Anklage soll der Frührentner sich vor dem 8. April 2017 am Rande von Übernachtungsbesuchen dem Kind zweimal nackt gezeigt und es zum Anfassen seines Intimbereichs überredet haben. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe vehement. „Ich kann nichts zugeben, was nicht passiert ist“, hatte der der Frührentner beim Prozessauftakt am 5. Oktober erklärt. Die Bochumer Richter haben bereits im Vorfeld des Prozesses auch eine Glaubwürdigkeits-Gutachterin eingeschaltet. Der Prozess wird fortgesetzt.