Herne. Menschen, die unter bestimmten Vorerkrankungen leiden, können eine bevorzugte Corona-Impfung erhalten. So kommen Herner an den Antrag.

Menschen, die unter bestimmten Vorerkrankungen leiden, können einen Antrag auf eine vorgezogene Coronaschutz-Impfung stellen. In Herne habe es bislang noch keine Anträge auf Härtefälle nach dem neuen Erlass des Landes gegeben, teilt die Stadt auf Nachfrage der WAZ mit. Ende März sollen Risikopatienten mit Vorerkrankungen oder chronisch Kranke ein Impfangebot erhalten, sagte NRW- Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann am Montag in einer Pressekonferenz. So können Betroffenen den Antrag auf den Weg bringen:

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In der Corona-Impfverordnung seien bereits viele Krankheitsbilder genannt, denen ein Platz in der Reihenfolge der Impf-Priorisierungen zugewiesen worden seien, so die Stadt. Dies seien unter anderem Krebserkrankungen, Niereninsuffizienz, Herzinsuffizienz oder HIV-Infektionen.

Darüber hinaus gebe es eine weitere Gruppe an Menschen, deren schweren Erkrankungen dort nicht ausdrücklich genannt seien, die aber ein ähnlich hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Verlauf von Covid-19 hätten. Diese könnten nun gegebenenfalls beantragen, mit der oben genannten Gruppe gleichgestellt zu werden, so die Stadt.

Antragsteller in Herne werden nicht sofort geimpft

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Diese Antragsteller müssten Atteste ihrer behandelnden Fachärzte vorlegen, die nicht vor dem 8. Februar 2021 ausgestellt wurden. Die Anträge sollen bei der Stadt Herne, Fachbereich Gesundheit, eingereicht werden. „Dieser entscheidet möglichst pragmatisch, ob eine Gleichstellung mit den übrigen chronisch Kranken vorliegt, bzw. wird die Anträge und ärztlichen Zeugnisse zur Prüfung an die Rentenversicherung weiterleiten“, so die Stadt. Wenn über die Anträge entschieden ist, würden die Antragsteller durch die Stadt Herne informiert.

Wer einen positiven Bescheid bekommt, werde aber nicht sofort geimpft, sondern rücke in die Gruppe der chronisch Erkrankten auf, welche in Priorität zwei geführt würden. Impftermine könnten dann vereinbart werden, wenn für diese Gruppe Impfstoff vom Land zur Verfügung stehe.

Darüber hinaus gebe es noch eine kleine Gruppe von Menschen, die möglichst unmittelbar und sofort geimpft werden müsse, da ansonsten nahezu unmittelbar ein tödlicher Verlauf aufgrund einer Erkrankung oder eines Krankheitszustandes drohe. Diese absoluten Härtefälle würden ebenfalls an den Fachbereich Gesundheit gemeldet. Die ärztliche Stellungnahme werde nur bei Bedarf an die prüfenden Ärzte der Rentenversicherung weitergeleitet. Diese absoluten Härtefälle erhielten bei entsprechender Bewertung so schnell wie möglich ein Impfangebot, so die Stadt.

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