Bochum/Herne. Ein Herner akzeptierte mehrmals nicht das „Nein“ einer Bekannten. Jetzt stand der 30-Jährige wegen Vergewaltigung vor Gericht.

Ein gelernter Kinderpfleger aus Herne ist am Montag am Bochumer Schöffengericht zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Hintergrund waren drei sexuelle Übergriffe auf eine Bekannte, mit der der 30-Jährige einige Zeit eine „Freundschaft +“ (sexuelle Beziehung ohne Liebe) eingegangen war.

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Die Vorfälle gehen zurück auf die Jahre 2016 bis 2018. Der Herner und das spätere Opfer hatten sich damals auf einem Musikfestival kennengelernt und sich anschließend regelmäßig getroffen. „Es war erstmal etwas Lockeres. Ich war dann aber schon recht schnell verliebt“, räumte der Angeklagte ein. Über seinen Verteidiger Michael Lewburg gab der Herner schließlich im Prozess auch schonungslos zu, dass es mindestens dreimal gegen den erkennbaren Willen der Frau sexuelle Handlungen seinerseits gegeben hat. Mal in der Wohnung, mal im Auto, mal in einem Café.

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Im Stile einer Art „Schüler-Strafarbeit“ hatte der Herner dem Opfer in einem Brief zudem 100 Mal sinngemäß den Satz aufgeschrieben: „Ich darf nicht vergewaltigen.“ Auch in Chats hatte sich der Herner selbst als „Vergewaltiger“ bezeichnet. Das Gericht würdigte insbesondere, dass durch das Geständnis dem Opfer eine Zeugenaussage erspart werden konnte. Obendrein hat der Herner zugesagt, der jungen Frau ratenweise mindestens 5000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Das Urteil lautet auf Vergewaltigung und sexuellen Übergriff.