Herne/ Bochum. Drei Männer aus Herne feiern eine Party. Jetzt ist einer von ihnen tot. Worte des Bedauerns findet der Täter vor dem Bochumer Gericht nicht.

Kein Wort des Bedauerns, kein Wort der Reue: Nach einer Party mit tödlichen Folgen muss sich ein 29-jähriger Mann aus Herne seit Montag in Bochum vor Gericht verantworten. Die Anklage lautet auf Körperverletzung mit Todesfolge.

Es war der 21. Juli 2019, morgens um vier: Die Clique, die sich schon seit vielen Jahren kennt, hatte schon seit acht Uhr abends gefeiert. Wodka-Pinnchen und Ecstasy machten die Runde. Doch dann gab es plötzlich Streit.

Es wurde geschubst, dann fielen wohl auch harte und beleidigende Worte. Der Gastgeber hatte zu diesem Zeitpunkt längst genug, schmiss das spätere Opfer kurzerhand aus seiner Wohnung am Hölkeskampring. Doch ruhig sollte der Rauswurf nicht über die Bühne gehen.

Folgen des Schlags waren für das Opfer dramatisch

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Laut Anklage verließ der zu diesem Zeitpunkt stark alkoholisierte 26-Jährige zwar die Wohnung, randalierte dann jedoch im Hausflur. Der Glaseinsatz der Wohnungstür ging zu Bruch. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er das Glas mit der Faust eingeschlagen hat.

Für den Angeklagten, der an diesem Abend ebenfalls nur Gast war, war das offenbar zu viel. Er sah die Scherben, riss die Wohnungstür auf und versetzt seinem Kumpel einen wuchtigen Faustschlag ins Gesicht.„Er stand direkt vor mir, hat mit den Armen gewedelt“, sagte der durchtrainierte Chemielaborant den Richtern. „Dann kam er auf mich zu, hat mich mehrfach geschlagen. Da habe ich ihm mit der Rechten einen versetzt.“

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Die Folgen waren dramatisch. Der 26-Jährige verlor sofort das Bewusstsein, schlug mit dem Kopf auf den Fliesen auf. Einen Tag später ist er im Krankenhaus gestorben. Die Ärzte hatten unter anderem ein schweres Schädelhirntrauma und einen Schädelbruch festgestellt.

Herner Angeklagter: „Geguckt, ob der noch atmet“

Der Angeklagte hatte damals selbst den Notruf gewählt. Zuvor hatte er sich nach eigenen Angaben zu dem 26-Jährigen heruntergebeugt, der regungslos auf dem Boden lag. „Ich habe erstmal geguckt, ob der noch atmet“, sagte er den Richtern am Bochumer Schwurgericht. Außerdem habe er dessen Puls gefühlt.

Nach Angaben des 29-Jährigen habe sein Kumpel schon im Laufe des Abends angefangen, herumzupöbeln. Irgendwann habe er den Gastgeber dann vor die Wahl gestellt: „Entweder er geht – oder ich.“ Der Gastgeber hatte sich für den 26-Jährigen entschieden. Die Richter haben für den Prozess zunächst noch vier Verhandlungstage bis zum 18. November vorgesehen. Im Falle einer Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge drohen im Regelfall mindestens drei Jahre Haft.

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