Herne. Das Beherbergungsverbot bleibt: Herner dürfen in viele Regionen nicht mehr reisen. Die Irritationen sind groß. Das sagt die Verbraucherzentrale.
Beim Thema Beherbergungsverbote hat es zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten keine Einigung gegeben. Es bleibt also beim Alten: Bürger aus Risikogebieten dürfen in vielen Regionen in Deutschland nur dann in Hotels übernachten, wenn sie einen höchstens 48 Stunden alten negativen Corona-Test vorlegen können.
Damit sind auch weiterhin Herner vom Beherbergungsverbot betroffen. Nach Angeben des Robert-Koch-Instituts betrug die 7-Tage-Inzidenz am Donnerstag 92,0. Das heißt: In den vergangenen sieben Tagen hat es auf 100.000 Einwohner 92 Neuinfektionen gegeben – so viele wie in keiner anderen kreisfreien Stadt in NRW. Ab einer Zahl von 50 gilt eine Stadt als Risikogebiet.
Herne: Beherbergungsverbot ist ein sehr emotionales Thema
Das Thema „Beherbergungsverbot“ sei „ein sehr emotionales“, weiß Stadtsprecher Christoph Hüsken. Immer wieder riefen Menschen bei der Stadt an, die sie sich Sorgen machten, unter Umständen am Urlaubsort nicht mehr willkommen zu sein. Das Problem: „Die Beherbergungsverbote erlassen aber die jeweiligen Länder, und sie weichen aktuell mehr oder weniger stark voneinander ab.“
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Bürger wollten von der Stadt auch wissen, wo sie sich testen lassen könnten, um mit einem negativen Testergebnis reisen zu können. Die städtische Gesundheitsbehörde fokussiere sich angesichts der gestiegenen Corona-Neuinfektionen im Abstrichzentrum aber auf die ermittelten Kontaktpersonen, um Infektionsketten zu unterbrechen, sagt Hüsken. Und erklärt: „Dies ist die vornehmliche Aufgabe des öffentlichen Gesundheitsdienstes.“ Reisewillige sollen sich deshalb an die niedergelassenen Ärzte wenden, die Tests durchführen; erster Ansprechpartner sei der Hausarzt.
Verbraucherzentrale: Es gibt große Irritationen
Auch die Verbraucherzentrale NRW hat beim Thema Beherbergungsverbot „Irritationen bei Verbraucherinnen und Verbrauchern aus NRW“ festgestellt. Nach Auskunft von Reiserechtsexpertin Beate Wagner können Reisende aus einem Risikogebiet nur dann eine Buchung stornieren, wenn das vorher vereinbart wurde. Ansonsten drohten hohe Stornierungskosten. Zahlen müssten Reisende dagegen nicht, wenn sie ihre Unterkunft wegen des Beherbergungsverbots nicht nutzen dürften. Das sei aber kaum der Fall, die müssten ja „nur“ einen negativer Coronatest vorlegen. Nicht zahlen müssten Reisende dagegen die Tage, an denen sie auf einen negativen Coronatest warten mussten.
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Und was, wenn ein Test positiv ist? Dann sei es wie bei einer Erkrankung: Der Verbraucher trage das Risiko. „In diesem Fall ist bei individuell gebuchten Unterkünften die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu zahlen“, so die Reiserechtsexpertin.
Weitere Informationen gibt die Verbraucherzentrale Herne unter Telefon 02323/9604250 oder per E-Mail an herne@verbraucherzentrale.nrw http://Corona-Newsblog_für_Herne-_Alle_aktuellen_Information{esc#229332182}[teaser]