Bochum/Herne. Nach dem Gewalttod einer zweifachen Mutter in Wanne-Eickel steht der Ex-Partner (40) jetzt vor Gericht. Zum Auftakt flossen viele Tränen.

Ein Restaurantfachmann (40) aus Wanne-Eickel muss sich seit Montag wegen Totschlags vor dem Bochumer Schwurgericht verantworten. Der dreifache Vater soll seine ehemalige Partnerin (34) am Rande eines Trennungsstreits erst mit einem Küchenmesser attackiert und dann erwürgt haben. Der Angeklagte berief sich zum Prozessauftakt auf einen „Blackout“ – er will sich angeblich kaum noch erinnern können.

Dass er in der Nacht auf den 1. Mai mit seiner Ex-Partnerin in deren Wohnung an der Kolpingstraße gestritten habe, bestätigte der 40-Jährige mit tränenerstickter Stimme: „Wir hatten eine On-Off-Beziehung, es gab immer mal wieder Streitigkeiten.“ Im April hatte er nach eigenen Angaben seinen Job verloren. In der Tatnacht, so der 40-Jährige, habe er zuvor Kokain geschnupft, außerdem Schmerz- und Beruhigungsmittel eingeschmissen. Und sei fest entschlossen zur Trennung gewesen.

Angeklagter habe sich von Partnerin trennen wollen

„An dem Abend habe ich ihr klipp und klar gesagt, dass ich sofort gehen muss“, sagte der Wanne-Eickeler. Das spätere Opfer sei darüber „sehr aufgebracht“ gewesen und habe angeblich nicht gewollt, dass er die Wohnung verlässt. „Ich kann mich dann nur noch erinnern, wie sie auf mich zugekommen ist und wir irgendwie zusammen hingefallen sind“, berichtete der Angeklagte. Danach habe er aber „einen absoluten ‚Cut‘“. Soll heißen: eine Art Filmriss.

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Weder ob noch wie ein später unter dem Kopf der Leiche entdecktes Küchenmesser in seine Hände gekommen sein könnte, will der 40-Jährige noch erinnern können. Auch zu einem Würgegriff an den Hals der Frau könne er nichts sagen, hieß es. Die Erinnerungen setzen bei dem Wanne-Eickeler angeblich erst wieder ein, als er selbst seine leblos am Boden liegende Partnerin verzweifelt schüttelt. „Doch sie war da schon ganz blau angelaufen und ich habe gemerkt, dass sie nicht mehr atmet“, schluchzte der Angeklagte. „Ich habe wirklich keine Erklärung, warum das alles passiert ist.“

Nachbarn hatten die Polizei alarmiert

Staatsanwältin Svenja Große-Kreul geht dagegen fest davon aus, dass der 40-Jährige seiner Partnerin, mit der er zwei gemeinsame Kinder (2/10) hat, in der fraglichen Nacht erst mit einem 19 Zentimeter langen Küchenmesser zweimal in die rechte Halsseite gestochen hat. Dann hat sich der Wanne-Eickeler laut Anklage auf den Körper seiner Lebensgefährtin gekniet, die Hände um den Hals der Frau gelegt - und die 34-Jährige „bis zum Todeseintritt“ gewürgt.

Wer wollte sich trennen?

Der Vater (54) der getöteten Wanne-Eickelerin beschrieb die On-Off-Beziehung des Paars als „chaotisch“. Mal zusammen, dann wieder getrennt: „Das war ein ständiges Hin und Her.“

Zu dem Angeklagten hatte der Vater nach eigenen Angaben überhaupt gar kein Verhältnis. „Er hat sie immer kontrolliert, ständig und überall angerufen. Meine Tochter war genervt“, sagte der Zeuge.

Dass der Angeklagte sich am Tatabend von seiner Partnerin trennen wollte, hält der Vater für abwegig. „Ich sage es mal so: Wenn ich jemanden verlassen will, dann bringe ich ihn nicht um.“ Trennungsgedanken habe allein seine Tochter gehabt und zuletzt sogar auch schon das Bett des Angeklagten abgebaut gehabt.

Angesichts des lautstarken Streits an der Kolpingstraße hatten Nachbarn damals die Polizei alarmiert. Zwei Polizeibeamte erinnerten sich vor Gericht, dass die Wohnungstür offen gestanden, der 40-Jährige im Kinderzimmer im Kinderbett gelegen und sich widerstandslos festnehmen lassen habe. „Mein Eindruck war, dass er wie geistig weggetreten war. Es wirkte für mich so, als würde er gerade realisieren, was er getan hat“, sagte ein Beamter. „Er war wie in einem Heulwahn“, so eine Polizistin.

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In einer Spontanäußerung soll der 40-Jährige vor Eintreffen der Polizei seiner eigenen Schwester gegenüber erklärt haben: „Es ist etwas Schlimmes passiert. Sie hat mich mit dem Messer angegriffen. Ich habe das Messer genommen. Jetzt ist sie tot.“ Die Anklage lautet auf Totschlag. Mit Blick auf die im Blut des Wanne-Eickelers festgestellten Rauschgift- und Arzneimengen geht die Staatsanwaltschaft – Stand jetzt – von verminderter Schuldfähigkeit aus. Neben einer Gefängnisstrafe könnte am Ende des Prozesses auch eine Einweisung in eine geschlossene Drogen-Entziehungsanstalt angeordnet werden.

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