Herne. Ein Jahr ist es her, dass die Kobra in Herne-Holthausen ausgebüxt ist. Gegen den mutmaßlichen Halter läuft immer noch ein Verfahren.

Dass Herne bundesweit von sich reden macht, kommt selten vor. Ziemlich genau vor einem Jahr war es soweit. Am späten Sonntagnachmittag des 25. August kam die Nachricht, dass in Holthausen eine Monokelkobra aus einem Wohnhaus entwichen war.

Bis zum darauffolgenden Freitag entwickelte sich eine aufwendige Suchaktion, ehe das Tier im Keller des betreffenden Hauses eingefangen wurde. Zuvor hatte man unter anderem versucht, der Kobra mit Mehl auf die Spur zu kommen. Nachbarn mussten im Verlauf der Suche aus ihren Wohnungen ausziehen, Bürger bekamen Verhaltensregeln. Bundesweit und selbst international wurde über die Flucht der Schlange berichtet.

Nach einem Jahr ist das Nachspiel immer noch nicht beendet. So läuft nach Angaben der Stadt das Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den mutmaßlichen Halter der Schlange wegen nicht sachgerechter Tierhaltung. In einem nächsten Schritt werde die Stadt Herne alles versuchen, um dem Schlangenhalter die Kosten in Höhe von mehreren zehntausend Euro für den Einsatz in Rechnung zu stellen, teilte die Stadt auf Anfrage der WAZ-Redaktion mit.

Das Medieninteressen an der entflohenden Kobra war gewaltig - und international.
Das Medieninteressen an der entflohenden Kobra war gewaltig - und international. © Funke Foto Services GmbH | Rainer Raffalski

Im Juni hat der NRW-Landtag ein Gifttiergesetz beschlossen

Der mutmaßliche Schlangenhalter hatte bestritten, dass die ausgebüxte Kobra ihm gehört. Doch diese Vermutung liegt sehr nahe. Schließlich hatte er 22 weitere Schlangen in seiner der Wohnung. Die kamen bei Reptilienexperten unter, der Halter verzichtete gegenüber der Stadt auf sein Eigentum.

Auch die Tatsache, dass der Mann mehr und andere Schlangen hielt als offiziell gemeldet, führte in der Politik zum Ruf nach einem Gefahrtiergesetz. Und das ist am 24. Juni vom NRW-Landtag beschlossen worden. Es wird zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.

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Nach dem Gesetz machen sich private Halter strafbar, wenn sie sich künftig trotz des Verbotes bestimmte Arten von Giftschlangen, Skorpionen und Spinnen anschaffen. Nur wer bisher schon solche Tiere hält, darf diesen Bestand künftig behalten. Allerdings müssen diese Haltungen innerhalb eines halben Jahres beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) angezeigt werden. Außerdem muss jeder Halter Zuverlässigkeit nachweisen und eine Haftpflichtversicherung abschließen, damit Schäden, die durch Gifttiere verursacht werden, ausgeglichen werden können.