Herne. Die Herner halten sich an die Maskenpflicht. Doch andere Schutzmaßnahmen werden nicht immer eingehalten. Auch Betriebe werden kontrolliert.

Insgesamt wurden in Herne bisher 374 Ordnungswidrigkeiten nach der Coronaschutz-Verordnung angezeigt. Das teilt die Stadt auf Anfrage der WAZ mit. 157 Verfahren seien rechtskräftig mit einer Geldbuße geahndet, 124 Verfahren eingestellt worden. Gegen Bußgeldbescheide seien bisher 25 Einsprüche eingelegt worden. 68 Verfahren seien noch nicht abschließend beschieden.

Wie viele Mitarbeiter des Ordnungsdienstes rein für die Kontrolle der Einhaltung der Schutzmaßnahmen eingesetzt werden, teilt die Stadt nicht mit. Allerdings seien während des Lockdowns zusätzliche Mitarbeitende im Außendienst eingesetzt worden, die ihre regulären Aufgaben nicht wahrnehmen konnten. „Sie sind nun in die wieder geöffneten Dienststellen zurückgekehrt“, erklärt Stadtsprecherin Nina Haupt.

Herner halten sich an die Maskenpflicht

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Die vorgeschriebene Maskenpflicht werde bisher von den Hernern gut eingehalten. Bei der Durchsetzung der Maskenpflicht setze die Stadt in erster Linie auf die Ansprache der Bürger und appelliere an ihre Einsicht, so Haupt.

„Das funktioniert bislang sehr gut.“ In der Regel setzten die angesprochenen Personen die Masken dann sofort auf. „Eine Zahl, wie viele Personen in einem freundlichen Gespräch an die Maskenpflicht erinnert wurden, wurde nicht erhoben“, so Haupt.

Die Kontrolle der Maskenpflicht in den Bussen und Bahnen übernehme nur das Fahrpersonal, die Stadt sei bei dieser Kontrolle nicht involviert. Die HCR habe jedoch ihre Öffentlichkeitsarbeit verstärkt, um die Fahrgäste darauf aufmerksam zu machen, dass im ÖPNV und an Haltestellen Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss.

Auch Herner Betriebe werden kontrolliert

Auch die Einhaltung der Maskenpflicht in Betrieben werde kontrolliert, so Haupt. Der Fachbereich öffentliche Ordnung kontrolliere Betriebe, wenn es Hinweise gebe, dass dort die Maskenpflicht nicht eingehalten werde.

Die Höhe der Bußgelder bei Nichteinhaltung von Hygienebestimmungen in Betrieben läge je nach Betrieb und Schwere des Verstoßes zwischen 1000 und 10.000 Euro. „Allerdings nur dann, wenn der Verstoß auch dem Betreiber zugeordnet werden kann, er also systematisch verstößt“, erklärt Haupt. Bei Verstößen nur gegen die Maskenpflicht liege das Bußgeld eher am unteren Rand.

Ob und wie viele Feiern und Zusammenkünfte wegen der Nicht-Einhaltung der Schutzmaßnahmen bereits aufgelöst wurden, teilte die Stadt auf Nachfrage nicht mit.

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