Herne. An der Vödestraße in Herne sollen 40 neue Wohneinheiten entstehen. Gemeinsam mit den Grundstückseigentümern wurde ein finaler Entwurf entwickelt.

Das Projekt „Wohnen am Flottmann-Park“ nimmt Fahrt auf. Insgesamt 40 Wohneinheiten sollen auf den Grundstücken an der Vödestraße entstehen. Das teilte nun Baudezernent Karlheinz Friedrichs bei einem Pressegespräch mit. Schon seit einigen Jahren stehe dieses Projekt auf der Agenda des Umlegungsausschusses, erklärt Gerhard Schensar, Geschäftsführer des Umlegungsausschusses der Stadt.

Bereits im letzten Jahr sorgte das Thema für Unmut bei vielen der Grundstücksbesitzern. Denn: Der Bereich, auf dem die Wohnungen und Häuser entstehen sollen, teilt sich in mehrere private Grundstücke auf. Die Grundstücksbesitzer müssten bei der Realisierung der großflächigen Wohnbebauung ihre Gärten verkaufen beziehungsweise gegen andere Grundstücke eintauschen. Denn so wie die Grundstücke zur Zeit angeordnet sind, sei eine Bebauung nicht möglich. Um Straßen, Parkplätze und Häuser bauen zu können, müssen die Grundstücke deswegen umverteilt werden. Das entstandene Bauland soll dann zum einen so zugeschnitten sein, dass es mit dem Bebauungsplan stimmig sei, aber auch für die Eigentümer das darstelle, was sie sich für die Zukunft wünschten, erklärt Schensar.

Fast alle Eigentümer seien einverstanden

So sieht der Bebauungsplan-Entwurf für das Gebiet an der Vödestraße aus.
So sieht der Bebauungsplan-Entwurf für das Gebiet an der Vödestraße aus. © FUNKE Foto Services | Jürgen Theobald

Ein solches Umlegungsverfahren sei häufig kompliziert, erklärt Annegret Sickers, Vorsitzende des Umlegungsausschusses. „Mit so vielen Eigentümern ist es natürlich schwierig, immer auf einen Nenner zu kommen.“ Ziel eines solchen Verfahrens sei es, in bestimmten Bereichen der Stadt Baugebiete zu schaffen und dort eine Infrastruktur zu entwickeln.

Sickers betont, dass die jeweiligen Eigentümer nicht enteignet würden oder Besitz abgeben müssten. 2015 seien bereits die ersten Gespräche mit den Eigentümern geführt worden. Schon damals hätten die ersten Pläne keine große Zustimmung gefunden. Nun sei ein Bebauungsplan-Entwurf entstanden, mit dem die meisten der Grundstücksbesitzer einverstanden seien, so Friedrichs. „Viele drängen sogar bereits und fragen, wann es endlich weitergeht.“

Bebauungsplan habe Vorteile für die Eigentümer

Annegret Sickers, Vorsitzende des Umlegungsausschusses, erklärt die Pläne für das Projekt Wohnen am Flottmann-Park. Links: Baudezernent Karlheinz Friedrichs.
Annegret Sickers, Vorsitzende des Umlegungsausschusses, erklärt die Pläne für das Projekt Wohnen am Flottmann-Park. Links: Baudezernent Karlheinz Friedrichs. © FUNKE Foto Services | Jürgen Theobald

Der Entwurf sehe folgendes vor: Auf dem Areal an der Vödestraße sollen zum einen Ein-und Mehrfamilienhäuser entstehen. Zum anderen sollen im hinteren Bereich zweigeschossige Häuser mit Mietwohnungen gebaut werden. „Wir wollen gerade für junge Familie Anreize schaffen, in Herne zu wohnen“, erklärt Friedrichs. So werde aus einem Mischgebiet ein reines Wohngebiet, was den Lärmpegel enorm senke. In der Mitte des geplanten Bereichs sei eine kleine Grünfläche geplant. Die Straßen, die durch die Siedlung führen werden, sollen so groß sein, dass auch Müllfahrzeuge sie ohne Probleme befahren könnten. Das gesamte Areal soll eine verkehrsberuhigte Zone sein.

Umlegungsausschuss besteht aus fünf Mitgliedern

Ein Umlegungsverfahren ist ein hoheitliches Verfahren der Bodenordnung, um durch Erschließung oder Neuordnung von bebauten oder unbebauten Grundstücken nach Lage, Form und Größe für die bauliche und sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke zu schaffen. Das Umlegungsverfahren muss vorrangig im Interesse der Eigentümer stattfinden.

Der Umlegungsausschuss besteht aus fünf Mitgliedern: Ein Vorsitzender, zwei Sachverständige und zwei Mitgliedern des Rates. Zur Sicherstellung der Unabhängigkeit des Ausschusses dürfen die Sachverständigen und der Vorsitzende nicht dem Rat angehören oder in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis mit der Gemeinde stehen.

Bisher befinden sich auf dem Gebiet vor allem Gewerbeflächen und große Gartenflächen. „Der Bebauungsplan hat auch Vorteile für die Eigentümer“, sagt Schensar. Denn ohne einen Bebauungsplan gebe es auch kein Baurecht. Und da Bauland einen höheren Wert habe, „hat das Verfahren auch wirtschaftliche Vorteile für die Eigentümer.“ Sollte es Wertunterschiede durch die Umlegung der Grundstücke geben, würden diese zudem mit Geld ausgeglichen.

Der Entwurf werde nun in Kürze offen gelegt. Bürger könnten dann Anregungen und Ideen einbringen. Die Ausfertigungen mit den Anregungen der Bürger werde daraufhin der Politik vorgelegt. Wenn alles klappt, könne Anfang nächsten Jahres gestartet werden, so Friedrichs.

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