Herne/ Bochum. Nach dem Rauswurf aus seiner Wohnung ist ein Herner auf seinen Vermieter losgegangen. Jetzt droht ihm die Zwangseinweisung in die Psychiatrie.
Nach einer Serie von Gewaltattacken steht am Bochumer Landgericht die Freiheit eines psychisch kranken Herners auf dem Prüfstand. Der 27-Jährige soll unter anderem seinen Ex-Vermieter an der Mont-Cenis-Straße mit einem Messer angegriffen haben – beim Auftakt am Dienstag schämte sich der Beschuldigte sichtlich.
Im Mittelpunkt des sogenannten Sicherungsverfahrens vor der 4. Strafkammer stehen drei besorgniserregende Zwischenfälle zwischen Oktober 2017 und Februar 2018. Nachdem der Vermieter dem 27-Jährigen im Herbst 2017 die Kündigung für seine Wohnung an der Mont-Cenis-Straße geschickt hatte, soll der Beschuldigte anschließend einfach heimlich wieder in die Wohnung eingezogen sein. Dafür soll er die Glasscheibe an der Balkontür zerschlagen haben.
Mutter ins Gesicht geschlagen
Als der Vermieter daraufhin einen Monat später mit einem Handwerker erschienen war, um die von außen entdeckte Zerstörungen an der Balkontür zu reparieren, traf er laut Staatsanwaltschaft völlig überraschend auf den in der Wohnung schlafenden Beschuldigten. Im Verlaufe eines Gerangels soll der 27-Jährige dann ein Messer ergriffen und damit auf seinen Ex-Vermieter eingeschlagen haben. Wie es vor Gericht hieß, erlitt der Wohnungseigentümer Prellungen und Schnitte an der rechten Stirnseite und am linken Ohr.
Wenige Wochen später soll der an einer schizophrenen Psychose erkrankte 27-Jährige dann in einem Obdachlosenheim in der Buschkampstraße ausgerastet sein. Bei einem Gerangel soll der Herner einen Mitbewohner krankenhausreif geprügelt haben. Wiederum nur einen Monat später soll er seine eigene Mutter attackiert und der Frau bei einem Streit zweimal mit der Faust brutal ins Gesicht geschlagen haben.
Zustand habe sich verbessert
Bei sämtlichen Vorfällen wurde der 27-Jährige mit Blick auf seine Erkrankung von vorneherein als „nicht ausschließbar schuldunfähig“ eingestuft. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Herner ohne eine langfristige und kontrollierte Behandlung in einer geschlossenen Psychiatrie weiterhin unberechenbar und eine mögliche Gefahr für die Allgemeinheit ist.
Über seinen Bochumer Verteidiger Martin Gentz räumte der 27-Jährige beim Verhandlungsbeginn ein, dass die Vorwürfe wohl leider richtig seien. Der Herner ist seit Anfang Februar 2020 bereits vorläufig in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Seitdem hat sich der zuletzt teils desaströse Zustand des psychisch kranken Wohnungslosen scheinbar schon deutlich gebessert. „Es geht ihm mittlerweile wieder gut“, so Verteidiger Martin Gentz. Mit einem Urteil ist frühestens am 5. Mai zu rechnen.
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