Herne. Eine Hernerin wurde nach einer Taxifahrt brutal vergewaltigt. Einem Mann (20) droht nun eine empfindlichen Strafe mit Sicherungsverwahrung.
Im Prozess um die lebensgefährliche Vergewaltigung einer Frau in Baukau droht dem geständigen Vergewaltiger (20) aus Herne neben einer empfindlichen Jugendhaftstrafe sogar die Sicherungsverwahrung.
Das Urteil in dem Prozess am Bochumer Landgericht soll am 7. Januar verkündet werden. Staatsanwalt Dietrich Streßig beantragte am Freitag unter Ausschluss der Öffentlichkeit für den 20-Jährigen sieben Jahre und neun Monate Jugendhaft plus vorbehaltene Sicherungsverwahrung. Anders als der Ankläger, der das Tatgeschehen vom 5. Mai nach wie vor als versuchten Verdeckungsmord bewertet, stuft die 5. Jugendstrafkammer die Tat (mangels des sicheren Nachweises von Tötungsvorsatz) vorläufig allein als besonders schwere Vergewaltigung, gefährliche Körperverletzung und Diebstahl ein.
Frau wurde angegriffen, gebissen, geschlagen, vergewaltigt und bestohlen
Eine Würdigung des dramatischen Verletzungsbildes bei dem 37-jährigen Opfer werde dadurch aber keinesfalls geschmälert, betonte Richterin Isabel Hoffmann. Die auch vom Gericht schon signalisierte Anordnung vorbehaltener Sicherungsverwahrung hätte vor allem Auswirkungen für den Strafvollzug in einer sozialtherapeutisch ausgerichteten Justizvollzugsanstalt.
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Der seit frühester Jugend schon mehrfach wegen Gewaltdelikten verurteilte Herner hat zugegeben, die Frau nach einer Party-Taxifahrt in ihrer Baukauer Wohnung angegriffen, gebissen, geschlagen, vergewaltigt und bestohlen zu haben. Mitangeklagt ist ein brutaler Prügel-Überfall auf einen Nachtschwärmer am S-Bahnhof Essen-Bergeborbeck.