Bochum/Herne. Ein Herner (20) soll eine Frau (37) in ihrer Wohnung brutal vergewaltigt haben. Im Prozess kamen nun erschreckende Details ans Tageslicht.

Im Prozess um den lebensgefährlichen „Albtraum-Übergriff“ auf eine Frau in Baukau hat der Angeklagte ein Geständnis abgelegt. Der 20-jährige Herner gab zu, sein Opfer gebissen, geschlagen, vergewaltigt und bestohlen zu haben.

Gleichzeitig beteuerte er in dem am 8. November gestarteten Prozess: „Aber ich wollte die Frau nicht töten. Auf keinen Fall.“ In den eigenen vier Wänden von einem fremden Mann brutal verprügelt, mit einem Schal bis an den Rand der Ohnmacht gedrosselt und dabei immer wieder sexuell missbraucht: Es war in der Nacht auf den 5. Mai, als eine Hernerin ein kaum vorstellbares Gewalt-Martyrium durchlitt. „Ganz offen und ehrlich: Ich bereue das“, sagte der Mann, der der Frau das angetan hat, am Freitag am Bochumer Landgericht einmal ganz kurz.

Angeklagter schildert ein schauriges Detail nach dem anderen

Der Angeklagte zum Prozessauftakt an der Seite seines Verteidigers Egbert Schenkel.
Der Angeklagte zum Prozessauftakt an der Seite seines Verteidigers Egbert Schenkel. © Artikel 5 Medienbüro | WvB

Teils mit längeren Schweigepausen zwischendurch räumte der 20-jährige Herner ein schauriges Detail nach dem anderen ein. In einigen Punkten widersprach er aber auch: So zum Beispiel, dass er vor der Vergewaltigung angeblich zu der Frau gesagt haben soll: „Du willst es doch auch!“ Und auch, dass er sich an dem Abend gebrüstet haben soll, „eine Line Koks gezogen“ zu haben, wies er zurück.

Der Angeklagte und das spätere Opfer waren in der Nacht auf einer Party in den „Affenhack Studios“. Sicher ist wohl: Mit zwei weiteren Partygästen stiegen beide am Ende in ein Taxi. „Ich bin einfach miteingestiegen, der Mann vorne hat gesagt, ist schon okay“, so der Angeklagte, der nach eigenen Angaben „voll besoffen“ gewesen sein will.

In der Wohnung über die Frau hergefallen

Als die Frau dann nahe Schloß Strünkede das Taxi verließ, „bin ich auch ausgestiegen“, gab der 20-Jährige zu. „Weil mein Handy nur noch ein Prozent Akku hatte, habe ich sie gefragt, ob ich mit zu ihr kommen kann“, so der Angeklagte. Angeblich soll die 37-Jährige geantwortet haben: „Wenn du dich benimmst, ja.“ Kaum in der Wohnung angekommen, fiel der 20-Jährige auf der Couch über die Frau her. „Als sie sich gewehrt hat, habe ich die ganze Zeit draufgeschlagen. Ich weiß auch nicht, was da mit mir abging“, sagte der Angeklagte. Die Spurensicherung hatte später sogar Blutspritzer bis unter die Decke sichern können.

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Der Angeklagte war nach der Vergewaltigung mit dem Handy der Frau und 30 Euro Bargeld aus der Handtasche geflüchtet. Auch mit Hilfe von Kameraaufnahmen von der Party konnte er fünf Tage später festgenommen werden. Die Anklage lautet unter anderem auf versuchten Mord. Staatsanwalt Dietrich Streßig geht davon aus, dass der 20-Jährige dachte, dass das Opfer die Tat nicht überlebt. Anders sei seine erste Frage in einer Polizeivernehmung ja wohl kaum zu verstehen: „Lebt sie noch?“ Der Prozess wird fortgesetzt.