Herne. Im Schwarzlohn-Prozess gegen Herner Bauunternehmer sind erste Urteile gefallen. Es geht um eine Millionensumme, die dem Staat vorenthalten wurde.

Im Schwarzlohn-Prozess gegen zwei Bauunternehmer aus Herne und vier Mitangeklagte sind am Bochumer Landgericht die ersten Urteile gefallen: Drei geständige Angeklagte, darunter ein Herner Firmenchef, wurden jeweils zu Bewährungshaftstrafen verurteilt. Das Verfahren gegen den Hauptangeklagten geht weiter.

Anklage gegen „Stroh-Geschäftsführer“

Wie bereits im August in der Anfangsphase des Prozesses von der 13. Wirtschaftsstrafkammer im Zuge einer offiziellen Verständigung signalisiert, wurde ein Herner Bauunternehmer (52) zu 20 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Gegen zwei mitangeklagte „Stroh-Geschäftsführer“ von Scheinfirmen, eine 56-jährige Frau aus Herne und einen 35-jährigen Mann aus Salzbergen, wurden jeweils neun Monate Haft auf Bewährung verhängt.

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Die Urteile lauten auf Steuerhinterziehung und Beitragsvorenthaltung beziehungsweise Beihilfe. Der Prozess gegen den nach wie vor zu den Vorwürfen schweigenden Hauptangeklagten aus Herne (ebenfalls 52) und zwei weitere Mitangeklagte – darunter ein ehemaliger Betriebsleiter (56) aus Herne sowie ein Bauunternehmer (49) aus Bochum – wird in den kommenden Wochen mit der Beweisaufnahme weiter fortgesetzt.

„Kronzeuge“ aus Belgien

Laut Anklage soll allein dieser Herner Bauunternehmer zwischen 2009 und 2015 durch ein illegales Schwarzlohn-System unter Beteiligung von mehreren Scheinfirmen den zuständigen Einzugsstellen insgesamt rund 3,3 Millionen Euro Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer vorenthalten haben. Auch hier hatten die Bochumer Richter zu Prozessbeginn einen juristischen „Deal“ vorgeschlagen und für den Fall eines Geständnisses maximal drei Jahre Gefängnis in Aussicht gestellt.

Dieser Herner Bau-Unternehmer hatte aber über seine Verteidiger mitteilen lassen, dass er sich nicht auf ein Maximalstrafmaß verständigen wolle. Wie bekannt wurde, soll in dem weiterlaufenden Prozess demnächst am Bochumer Landgericht per Videovernehmung eine Art „Kronzeuge“ aus Belgien befragt werden.