Herne. Zwei Bau-Unternehmer aus Herne sollen über Jahre ein illegales Schwarzlohn-System eingerichtet haben. Zum Prozessauftakt schwiegen sie.
Zwei Bau-Unternehmer (beide 52) aus Herne müssen sich seit Mittwoch vor dem Bochumer Landgericht verantworten. Das Duo soll gemeinsam mit vier Mitangeklagten, einer Frau (56) und drei Männern (35, 49, 56), jahrelang ein illegales Schwarzlohn-System eingerichtet haben.
Die Anklage bezifferte den Sozialversicherungs- und Steuerschaden zum Prozessauftakt im Bochumer Justizzentrum auf insgesamt fast 4,7 Millionen Euro. Die beiden Hauptangeklagten sollen zwischen 2009 und 2015 illegal Arbeitnehmer beschäftigt haben, indem sie Mitarbeiter an der Steuer sowie der Sozialversicherung vorbei mit Schwarzgeld bezahlt haben.
Vorwurf: Strohmänner wurden installiert und kontrolliert
Um die Lohnzahlungen in bar zu verschleiern, sollen die Firmenbosse in ihre jeweilige Buchhaltung in Serie sogenannte Abdeckrechnungen von Servicefirmen eingepflegt haben, die sie über zuvor eigens installierte Strohmänner und -frauen selbst kontrolliert haben. In Wirklichkeit soll den Rechnungen der Servicefirmen nie eine Gegenleistung zugrunde gelegen haben.
Sinngemäß dienten die Firmen laut Anklage allein zur Schwarzgeld-Produktion: Das auf die Konten der jeweiligen Scheinfirmen überwiesene Geld soll nämlich von den Angeklagten stets unmittelbar wieder bei der Bank abgehoben und sodann „zur Bezahlung von ‚schwarz‘ beschäftigten Arbeitnehmern verwendet worden sein“, so die Anklageschrift.
Keiner der Angeklagten äußerte sich zum Prozessauftakt
Auf diese Weise sollen allein die beiden Hauptangeklagten im Laufe der Jahre den zuständigen Einzugsstellen Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von rund 3,1 Millionen Euro vorenthalten haben. Den parallel entstandenen Steuerschaden durch verkürzte Lohnsteuerzahlungen und Solidaritätsbeiträge beziffert die Staatsanwaltschaft auf weitere rund 750.000 Euro.
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Zum Prozessauftakt vor der 13. Wirtschaftsstrafkammer hat sich noch keiner der Angeklagten zu den Vorwürfen geäußert. Wie das Gericht mitteilte, haben im Vorfeld des Prozesses bereits Erörterungen über mögliche Straferwartungen bei Geständnissen stattgefunden. Danach muss der Herner Unternehmer mit dem mutmaßlich größten angerichteten Schaden (3,3 Millionen Euro) jedenfalls mit einer Gefängnisstrafe rechnen. Für den Prozess sind vorerst noch Verhandlungstermine bis zum 30. Oktober anberaumt.