Herne. Zwei Herner Bau-Unternehmer sollen Arbeiter schwarz bezahlt haben, der Schaden geht in die Millionen. Einer der beiden will nun auspacken.
Im millionenschweren Schwarzlohn-Prozess gegen zwei Bau-Unternehmer (beide 52) aus Herne und vier Mitangeklagte haben die Richter am Mittwoch ihre Strafvorstellungen für den Fall von Geständnissen signalisiert. Folge: Ein Bau-Unternehmer kündigte danach an, umfassend auszupacken – der andere will zu den Vorwürfen vorerst weiter „mauern“.
Die Richter der 13. Wirtschaftsstrafkammer hatten den beiden Hauptangeklagten gleich zu Beginn des zweiten Verhandlungstages Maximalstrafen von zwei beziehungsweise drei Jahren in Aussicht gestellt. Den vier Mitangeklagten, darunter mutmaßliche „Stroh-Geschäftsführer“ von Scheinfirmen, drohen Bewährungshaftstrafen von 15 bis zu 24 Monaten. Begründet wurden die jeweiligen „Verständigungsangebote“ durch die Strafkammer mit der Aussicht auf eine erhebliche Verfahrensverkürzung.
Es droht ein „extrem aufwendigen Verfahren“
Zumal die Anklageschrift bislang hinsichtlich der Schadenssummen überwiegend auf Schätzungsgrundlage erstellt sei: Bei einer umfassenden Aufklärung des komplexen Sachverhalts in einer Beweisaufnahme, so der Vorsitzende Richter Carsten Schwadrat, sei ansonsten „mit einem extrem aufwendigen Verfahren zu rechnen“. Laut Anklage soll allein der hauptangeklagte Herner Bau-Unternehmer durch ein illegales Schwarzlohn-System den Einzugsstellen insgesamt rund 3,3 Millionen Euro Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer vorenthalten haben. Bei seinem gleichaltrigen Mitangeklagten geht es dagegen um rund 520.000 Euro. Im letzteren Fall hielten die Richter noch eine Bewährungschance für angemessen. Bei drei Jahren Haft ist eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung dagegen von vorneherein absolut unmöglich.
Auch interessant
Einer der beiden Herner Bau-Unternehmer stimmte dem Straf-Vorschlag der Richter zu, akzeptierte eine Maximalstrafe von zwei Jahren Haft auf Bewährung und kündigte ein umfassendes Geständnis an. Der andere Herner Bau-Unternehmer ließ über seine Verteidiger mitteilen, dass er sich nicht auf ein Maximalstrafmaß verständigen wolle.
Vorwurf: Unternehmer soll Arbeiter schwarz bezahlt haben
Die beiden Hauptangeklagten sollen zwischen 2009 und 2015 Mitarbeiter an der Steuer sowie der Sozialversicherung vorbei mit Schwarzgeld bezahlt haben. Um die Lohnzahlungen in bar zu verschleiern, sollen die Bau-Unternehmer in ihre Buchhaltung in Serie sogenannte Abdeckrechungen von Servicefirmen eingepflegt haben, die sie über zuvor eigens installierte Strohmänner selbst kontrolliert haben. Die Anklage beziffert den Sozialversicherungs- und Steuerschaden auf insgesamt fast 4,7 Millionen Euro.