Herne. Mit einem Bauhelfer (23) ist nun das fünfte Mitglied einer Profi-Einbrecherbande aus Herne verurteilt worden. Warum dieses Urteil milde ausfiel.
Mit einer vergleichsweise milden Bestrafung ist am Donnerstag am Bochumer Landgericht der Prozess gegen ein weiteres Mitglied einer Herner Profi-Einbrecherbande zu Ende gegangen.
Die Richter verhängten gegen einen aus Rumänien stammenden Bauhelfer (23) zwei Jahre Jugendhaft auf Bewährung. Zeitgleich entließen sie den Serieneinbrecher nach sieben Monaten Auslieferungs- und Untersuchungs-Haft auf freien Fuß.
Angeklagter ist voll geständig
Der im Prozess voll geständige Angeklagte hatte sich kurz vor der Urteilsberatung auch noch einmal selbst zu Wort gemeldet. „Es tut mir wirklich sehr leid. Ich bereue alles, was ich getan habe“, hatte er mit Blick in Richtung eines im Saal anwesenden Ehepaars, bei dem er und seine Komplizen eingebrochen waren, beteuert.
Mit dem 23-Jährigen sind inzwischen bereits fünf Mitglieder der Herner Einbrecherbande, die ihre „Ausschwärm-Zentrale“ vor Jahren in einer Wohnung unweit vom Schloss-Strünkede-Park hatte, verurteilt worden. Zuletzt hatte am 15. Februar der ältere Bruder des jetzigen Angeklagten drei Jahre Haft kassiert.
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Die milde Bewährungsstrafe für das jüngste Bandenmitglied begründete Richter Stefan Culemann insbesondere mit dem lange zurückliegenden Tatzeitraum („Davor können wir die Augen nicht verschließen“), insbesondere aber mit der Anwendung des Jugendstrafrechts. Dazu muss man wissen: Zur Tatzeit im Sommer 2015 war der Angeklagte 19 Jahre alt und galt damit „Heranwachsender“ im Sinne des Gesetzes. Obendrein, so der Vorsitzende Richter der 8. Strafkammer, spreche „wenig dafür, dass er als einer der Jüngsten der Gruppe damals das Sagen hatte“.
Elf Beutezüge in fünf Städten
Im Prozess war es um elf Beutezüge in Herne, Gladbeck, Bottrop, Witten und Recklinghausen gegangen. In Herne waren der Angeklagte und zwei Komplizen am 28. Oktober 2015 in ein Einfamilienhaus an der Wiedehopfstraße eingestiegen und hatten Bargeld und Schmuck erbeutet. Bei einem anderen Coup, der von der Staatsanwaltschaft vorab noch als Tat ohne Beute aufgeführt gewesen ist, hatte ein Hausbesitzer den Richtern im Prozess überraschend doch noch von einem Beutestück, einem „BVB-Weihnachtsmann“, berichtet.
Der angerichtete Gesamtschaden liegt im mittleren fünfstelligen Euro-Bereich. Das Urteil lautet auf schweren Bandendiebstahl. Der Angeklagte ließ über seine Verteidiger mitteilen, nun schnellstmöglich wieder in seine Heimat Rumänien zurückzukehren.