Herne. . Ein Wanne-Eickeler betrog monatelang mit falschen Ebay- und Paypal-Konten. Dazu nutzte er die Namen von Promis, unter anderem dem von Hernes OB Dudda.

Er hat den seriösen Namen von OB Frank Dudda genutzt und war tatsächlich ein eiskalter Betrüger: Nach einer schamlosen Trickbetrugsserie mit gefälschten Ebay- und Paypal-Konten ist ein Wanne-Eickeler (46) am Montag vom Bochumer Landgericht zu zwei Jahren Haft verurteilt worden – ohne Bewährung.

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Nicht zuletzt deshalb, weil der Angeklagte in seinem Leben schon sechsmal wegen Betrugs und Urkundenfälschung vorbestraft war, sahen die Richter der 2. Strafkammer am Ende nicht die geringste Chance mehr, eine weitere Bewährungschance zu bewilligen. „Dieser Punkt war am Ende wirklich nicht mehr diskutabel“, sagte Richter Markus van den Hövel. Auch wenn der 46-Jährige voll geständig gewesen sei, mit der verhängten Haftstrafe sei man am Ende noch „im untersten denkbaren Bereich“ geblieben, hieß es in der Urteilsbegründung weiter. Das Betrugssystem des Angeklagten nannte der Richter einerseits „raffiniert“, andererseits aber auch „ziemlich skrupellos“.

Der Wanne-Eickeler hatte zugegeben, monatelang im Internet mit gefälschten Ebay-Accounts sein Unwesen getrieben zu haben. In seinen letzten Worten vor der Urteilsberatung hieß es: „Ich habe sehr großen Mist gebaut und das tut mir sehr leid.“ Als Motiv berief er sich auf eine hartnäckige „Spielsucht“.

Bundesliga-Tickets in Serie gehandelt

Sein Trick war laut Urteil ein „vielschichtiges System der Verschleierung“. Der 46-Jährige hatte mit den abgekürzten Namen von Lokalpolitikern Ebay-Konten eröffnet. Betroffen waren neben Oberbürgermeister Dudda auch CDU-Unterbezirksvorsitzender Markus Schlüter und Castrop-Rauxels Ex-Bürgermeister Johannes Beisenherz. Mit den verfälschten Politiker-Konten „dudda1963“, „mschlueter1968“ und „jobeis“ kaufte oder verkaufte der Betrüger anschließend in Serie Tickets für Top-Spiele der Fußball-Bundesliga und ließ sie sich an leer stehende Wohnadressen in Wanne-Eickel liefern, an deren Briefkästen er zuvor die passenden Namen geklebt hatte. Nach Erhalt verkaufte der 46-Jährige die begehrten Tickets an Dritte weiter.

Der Schaden beträgt laut Urteil rund 8500 Euro. Geschädigt sind vor allem nichts ahnende Inhaber von belasteten PayPal-Konten sowie der Bezahldienst selbst.