Herne. Herne will seine Bestimmungen zum Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit verschärfen. Der Rat soll dies bei seiner Sitzung am 5. Juli beschließen.

Seit Jahren müssen Bürger, Politik und Verwaltung mit den Folgen von Trinkgelagen vor allem in der Wanner Innenstadt leben (wir berichteten mehrfach). Um solchen Auswüchsen im öffentlichen Raum künftig besser begegnen zu können und dem Kommunalen Ordnungsdienst mehr Instrumente an die Hand zu geben, will die Stadt die geltenden Verordnungen um ein Alkoholverbot ergänzen.

Die von der Stadt erarbeiteten Änderungen im Wortlaut: „In Fußgängerzonen, verkehrsberuhigten Straßen sowie auf allen öffentlichen Plätzen ist der Aufenthalt zum Genuss alkoholischer Getränke verboten, wenn hierdurch öffentliche Einrichtungen wie Ruhebänke, Grünanlagen, Spieleinrichtungen und Einrichtungen des ÖPNV dem Gemeingebrauch und damit ihrer Zweckbestimmung entzogen werden.“

Element des "Pakts für Sauberkeit"

So soll es künftig in der sogenannten Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Herne stehen. Den Beschluss soll der Rat der Stadt in seiner nächsten Sitzung am 5. Juli fassen.

„Wir wollen diesen Absatz ganz bewusst aufnehmen, um eine stärkere Handhabe zu besitzen und aktiv werden zu können“, sagt Stadtsprecher Christoph Hüsken. Die Änderung sei ein Element des von der Stadt angestrebten „Pakts für Sauberkeit“.

Zuständig für die Durchsetzung des Verbots sei „im Rahmen seiner Möglichkeiten“ der Kommunale Ordnungsdienst (KOD), so Hüsken. Auch die nach einer Qualifizierung zunächst befristet eingestellten 13 neuen KOD-Mitarbeiter seien befugt, hier einzugreifen.

Anfassen nicht erlaubt

Auch dem aggressiven Betteln will die Stadtverwaltung stärker als bisher Einhalt gebieten. Die städtische Verordnung soll deshalb um diese beiden Sätze ergänzt werden: „Aggressives Betteln durch Anfassen, Festhalten, Versperren des Weges, bedrängendes oder hartnäckiges Ansprechen ist verboten. Das Betteln durch Kinder und in Begleitung von Kindern ist verboten. Kinder im Sinne dieser Verordnung sind Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind.“

Das aggressive Betteln sei in Herne nach wie vor ein Problem, doch die Zahl der Belästigungen sei zuletzt etwas zurückgegangen, berichtet Stadtsprecher Christoph Hüsken auf Nachfrage.