Heiligenhaus. . Für ihre Vierbeiner greifen die Heiligenhauser Bürger künftig tiefer in die Tasche. Der neue Satz greift ab dem 1. Juli. Mit der Erhöhung liegt die Stadt allerdings im Kreis Mettmann immer noch im Mittelfeld. Richtig drastisch wird’s für die Besitzer von Kampfhunden.

Ein Tag ohne Vierbeiner in Heiligenhaus ist selten. Rund 1800 Hunde sind in der Stadt gemeldet und auch sie sind, wie jeder andere Einwohner, Steuerzahler. Da Bello und Co. allerdings in den seltensten Fällen über ein eigenes Bankkonto verfügen, bezahlen ihre Besitzer die Hundesteuer. Künftig müssen die hiesigen Herrchen und Frauchen tiefer in die Tasche greifen. Ausschuss und Rat beschlossen einstimmig eine Erhöhung von 10 Euro pro Schnauze. Damit liegt Heiligenhaus kreisweit im Mittelfeld.

„Mit dieser Erhöhung erhofft sich die Stadt Mehreinnahmen von 27 000 Euro“, weiß Finanzfachmann Jürgen Hollenberg, der die Satzungsänderung erarbeitet hat. Einen Zehner mehr im Jahr, also 108 Euro, müssen Hundehalter künftig für einen Vierbeiner bezahlen. Diese Rechnung gilt aber nicht beim Zweithund, dann sind es nämlich pro Schnauze 135 Euro anstatt 122 Euro. Dass Hollenberg damit für dunkle Minen bei den Hundebesitzern sorgt, ist ihm klar, doch: „Bei 10 Euro mehr werden die Menschen nicht gleich aus der Stadt ziehen. In den umliegenden Städten ist es auch deutlich teurer, einen Hund zu halten.“ In Velbert zum Beispiel kostet einer der 4870 gemeldeten Hunde 119 Euro – in Wülfrath sind es 120 Euro.

Neue Steuer gilt ab 1. Juli

Die Hunde-Besitzer müssen künftig tiefer in die Tasche greifen. Der neue Satz, der ab 1. Juli gilt, liegt dann zwischen 108 und 155 Euro. Außerdem werden ab Juli auch Hunde, die nach Landeshundegesetz als gefährlich gelten, gesondert besteuert: mit 700 Euro pro Jahr.

Heiligenhaus ist die fünfte Stadt im Kreis, die die Steuer für gefährliche Hunde (als solche gelten hier elf Vierbeiner) einführt. Momentan ist sie die günstigste; am teuersten ist Monheim mit 1320 Euro. Bei der Steuer für übrige Hunde gehört Heiligenhaus zu den vier günstigsten Kreisstädten.

Warum es gerade wieder die Pfotengänger seien müssen, fragen sich an dieser Stelle wohl nicht nur einige Hunde-Fans unter Hollenbergs Kollegen. Denn schon 2012 erhöhte die Stadt diesen Steuersatz. Hollenberg: „Sie ist Teil eines Maßnahmenbündels, in dem auch Gewerbe-, Grund- und Vergnügungssteuer erhöht wurde. Heiligenhaus ist im Haushaltssicherungskonzept – und im Zuge dessen wird immer nach einer Möglichkeit gesucht, Einnahmen zu verbessern.“

27 Kampfhunde gemeldet

Künftig werden auch die Besitzer sogenannter Kampfhunde zur Kasse gebeten. Heiligenhaus führt als fünfte Kreisstadt die Kampfhundesteuer ein. Das Landeshundegesetz NRW teilt diese Vierbeiner in zwei Rassen ein: die gefährlichen und die bestimmten. Als gefährlich gelten vor dem Gesetz Hunde, bei denen auf Grund ihrer Veranlagung eine erhöhte Gefahr besteht Menschen zu verletzen. Dazu zählen zum Beispiel Bullterrier, Pitbulls und American Staffordshire Terrier. Rottweiler, Tosa Inu und Alano gehören mit sieben weiteren Hunderassen zu den Bestimmten. Jährlich müssen Besitzer nicht mehr länger den normalen Steuersatz zahlen, sondern eine Kampfhundesteuer in Höhe von 700 Euro. „Damit liegt Heiligenhaus aber auch noch deutlich unter dem bundesweiten Durchschnitt. In vielen Städten sind es gar 900 bis 1000 Euro.“

Vorher mussten die Herrchen und Frauchen dieser Hunde keine extra Steuer bezahlen. Warum jetzt plötzlich? „Es war vor einigen Jahren schon mal Thema, doch damals gab es noch nicht so viele solcher Hunde. Der Aufwand hätte sich nicht gelohnt“, erinnert sich Hollenberg. Nun leben allerdings 27 solcher Fellträger in Heiligenhaus. Von denen können allerdings die meisten eine bestandene Verhaltensprüfung vorweisen und sind somit von den Extrasteuern befreit.

Die Steuererhöhung mache Heiligenhaus jedoch nicht weniger hundefreundlich, findet Jürgen Hollenberg: „Wir haben auch viel für die Hundebesitzer getan, zum Beispiel Tütenspender entlang vieler Wege eingerichtet.“ Außerdem biete die Stadt ein ideales Umfeld für Hunde. Denn auch, wenn sie im Stadtgebiet angeleint sein müssen: Auf den zahlreichen Wald- und Wirtschaftswegen dürfen die Hunde ihrer Spürnase freien Lauf lassen.