Heiligenhaus. Zum 1. April wird das Konsumieren und Besitzen von Cannabis nicht mehr strafbar. Wie sich Stadt und Polizei vorbereiten.

Es ist weder ein Aprilscherz noch ein Osterei: Der Bundesrat hat grünes Licht gegeben für die Entscheidung des Bundestags: Cannabiskonsum ist ab dem 1. April 2024 nicht mehr illegal. Betroffen davon ist vor allem das Rauchen eines THC-haltigen Joints, doch einfach kaufen, wie in den Niederlanden in Coffeeshops, soll man Gras vorerst in Deutschland nicht. Kekse und Süßigkeiten mit Cannabis-Extrakten sollen zudem weiterhin verboten bleiben, ebenso wie Kuchen, Cookies oder Öle mit Cannabis und die Vermischung mit Tabak, Alkohol oder anderen Aromen. Wie es in Heiligenhaus aussieht, dazu sprach WAZ-Redakteurin Katrin Schmidt mit Kerstin Ringel, Fachbereichsleiterin für Sicherheit und Ordnung der Stadt, und der Kreispolizei Mettmann.

Bundestag und Bundesrat haben den Weg freigemacht für die Legalisierung von Cannabis bereits zum 1. April. Gibt es schon eine konkrete Anordnung, wie Kommunen, also auch das Ordnungsamt sowie die Polizei, nun damit umzugehen haben?

Kerstin Ringel: Wir warten auf die Veröffentlichung der gesetzlichen Regelungen und werden diese auswerten.

Kreispolizei Mettmann: Grundsätzlich arbeiten wir als Polizei eng mit den verschiedenen Ordnungsbehörden der kreisangehörigen Kommunen zusammen. Im Hinblick auf die Aufgaben, die im Rahmen der (Teil-)Legalisierung auf uns zukommen werden, laufen derzeit noch die Absprachen. Seitens des Landes liegt (noch) keine konkrete Anordnung für die zukünftige Zusammenarbeit zwischen Polizei und Kommunen im Zuge des Inkrafttretens des neuen Gesetzes vor.

Ist Cannabis in Heiligenhaus ein Thema? Wie ging der KOD (Kommunaler Ordnungsdienst) bislang damit um? Gibt es viele polizeiliche Fälle?

Ringel: Bisher konnten bei unseren regelmäßigen gemeinsamen Kontrollen mit der Polizei und dem Zoll Cannabis-Produkte in Kiosken festgestellt werden, die von der Polizei wegen Verstoßes gegen das BTM-Gesetz zunächst beschlagnahmt wurden.

Polizei: Die Stadt Heiligenhaus ist bislang nicht als Schwerpunkt für Cannabis-Verstöße in Erscheinung getreten, weshalb bisher auch keine gesonderten polizeilichen Maßnahmen eingeleitet wurden.

Das Thema Legalisierung von Cannabis wirkt sich ja auch auf THC-haltige Produkte aus. Gerade erst hat es wieder einen Zoom-Einsatz gegeben, bei dem auch Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz geahndet wurden. Wären diese Produkte ab dem 1. April legal?

Polizei: Nein, THC-haltige Produkte dürfen grundsätzlich nicht vertrieben werden. Eine Ausnahme liegt nach dem Betäubungsmittelgesetzt (BtMG) jedoch vor, wenn 1. die Cannabisprodukte aus Anbau in EU-Ländern mit zertifiziertem Saatgut stammen, 2. ihr Gehalt an THC (Tetrahydrocannabinol) 0,2 Prozent nicht übersteigt oder 3. der Verkehr mit ihnen ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen. Bei Verstößen sind wie bisher entsprechende Strafanzeigen vorzulegen und die Beweismittel sicherzustellen bzw. zu beschlagnahmen.

Wie können sich nun KOD und Polizei auf die Thematik vorbereiten?

Ringel: Nach Auswertung der gesetzlichen Vorgaben wird der KOD von dem zuständigen Sachbearbeiter der Ordnugnsbehörde geschult.

Blüten gibt es nur an Vereinsmitglieder. So sieht es die Regelung ab dem 1. April vor.
Blüten gibt es nur an Vereinsmitglieder. So sieht es die Regelung ab dem 1. April vor. © FUNKE Foto Services | Lars Heidrich

Polizei: Derzeit laufen die Absprachen mit dem Kreis und den kreisangehörigen Kommunen, um die Zuständigkeiten in diesen Belangen, bspw. hinsichtlich Kontrollen, zu definieren. Wir versuchen, uns gemeinsam bestmöglich auf die neuen Aufgaben vorzubereiten. Gleichzeitig ist es aber auch so, dass wir als Sicherheitsbehörde nach wie vor sehr vielen verschiedenen Aufgaben nachgehen und diese im Zuge der Cannabis-Legalisierung nicht vernachlässigen werden.

Wird das Ordnungsamt Vereinen die Genehmigung erteilen oder wo wird man diese anmelden müssen?

Ringel: Vermutlich wird die örtliche Ordnungsbehörde hier zuständig sein. Die Durchführungsvorschriften liegen bisher noch nicht vor.

NRW-Innenminister Reul hat klare Worte gefunden zu dem schnellen Durchpreschen des Gesetzes. Teilt diese Einschätzung die Kreispolizeidirektion?

Polizei: Die Herausforderungen für die Landespolizeien (und auch für uns als Kreispolizeibehörde) sind vielfältig. Beispielsweise im Straßenverkehr rechnen wir mit einem höheren Arbeitsaufkommen: Durch vermehrten Konsum und eine damit mutmaßlich einhergehende vermehrte Teilnahme am Straßenverkehr unter THC-Einfluss, dürften auch steigende Unfallzahlen und mehr Verkehrsunfälle mit schwerwiegenden Folgen zu verzeichnen sein. Es ist zudem davon auszugehen, dass wir auch bei Verkehrskontrollen vermehrt entsprechende Verstöße feststellen werden.

Im letzten Ausschuss für Bürgerservice und Sicherheit wurde bereits nach einer sogenannten „Kifferzonenkarte“ gefragt. Ob es so eine geben wird, darüber werde intern nun erst einmal gesprochen, heißt es aus dem Verwaltungsvorstand.