Heiligenhaus. Geht es nach den Plänen der Heiligenhauser Verwaltung, wird die Parkzeit in der City auf 30 Minuten reduziert. Zonen sind geplant.
Keine Parkgebühren und kurze Wege: Viele Besucherinnen und Besucher schätzen die Parkraumregelung in der Heiligenhauser Innenstadt, auch Autofahrer aus anderen Städten. Doch mit den zwei Stunden kostenlos parken im Innenstadtkern soll nun Schluss sein: Die Verwaltung schlägt vor, entlang der Hauptstraße die Zeit auf 30 Minuten zu reduzieren. Weitere Zonen mit unterschiedlichen Zeitlimits sind ebenfalls geplant.
Grund für die Verwaltungsvorlage ist das mit der Politik ausgearbeitete und von dieser beschlossene Mobilitätskonzept. Mehr ÖPNV, weniger Pkw-Verkehr ist dort ausdrücklich gewünscht. Doch Grund für die neue Parkregelung sei vor allem Anliegen der angrenzenden Einzelhändler: Diese erhoffen sich mehr Fluktuation statt Dauerparker, heißt es in der Vorlage, für die Mitglieder des Mobilitätsausschusses am kommenden Dienstag. „Der gewünschte Umschlag an diesen Parkplätzen und damit die Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der Innenstadt auch für Kunden und Bürger, die schlecht laufen können, wird durch diese Dauerparker blockiert und ist damit nicht im Sinne der Erreichbarkeit“, heißt es da.
Händler in Heiligenhaus wünschen sich mehr Fluktuation
Ende August habe es einen gemeinsamen Ortstermin von Politik, Verwaltung sowie Händlern und Gastronomen der Hauptstraße gegeben, bei dem über Ladezonen, Nutzung des öffentlichen Raums für die Gastronomie und die maximale Parkdauer in der Hauptstraße gesprochen worden sei. Daraufhin wurde nun das Konzept mit sechs verschiedenen Zeitzonen erarbeitet. Die Zeitzone 1a bezieht sich auf die Hauptstraße im Bereich Wülfrather Straße bis Kirchplatz, hier sollen nur noch 30 Minuten statt der bisherigen zwei Stunden parken mit Parkscheibe erlaubt sein. Im Bereich 1b, der die Wülfrather, die Jahn- und die Mittelstraße sowie die Hauptstraße im Bereich Kirchplatz bis Mozartstraße umfasst, soll eine Stunde erlaubt werden. Kurzum: Je näher man am Innenstadtbereich parkt, desto kürzer die Verweildauer.
Weiterhin zwei Stunden soll dann das Parken im Bereich 2 möglich sein: Das sind der Basildonplatz, die Bahnhofstraße, In der Blume sowie der Bereich Südring ab In der Blume bis zur Wülfrather Straße sowie die Ladestraße / Am Pastorat. Kostenpflichtig erweitern kann man die beiden Stunden im Bereich 3 auf den Parkplätzen Kettwiger Straße, Kettwiger Straße Ost oben, Schleifenparkplatz/Rathaus-Rondell, Vogel-Parkplatz und Akzenta/Hitzbleck. Die maximale Parkdauer soll allerdings nach oben begrenzt werden, sodass auch dann kein Dauerparken ermöglicht wird. „Die technische Lösung für die Verlängerungsoption, sowie die Höchstparkdauer werden in den weiteren Planungsschritten seitens der Verwaltung erarbeitet. Mit dem Inhaber und Betreiber des Hitzbleck-Forums soll diese Regelung analog zur gesamtstädtischen Regelung abgestimmt werden.“
Dauerparker sollen weiter außerhalb der Innenstadt parken
In Bereich 4, dem Parkplatz Kettwiger Straße, stehen die Stellplätze ohne zeitliche Beschränkung und kostenfrei zur Verfügung, allerdings soll auf diesen Parkplätzen auch ein Anteil der Parkplätze als Dauerparkplätze zur Vermietung durch die Stadt Heiligenhaus angeboten werden. Zukünftig sollen zusätzlich Teile der geplanten Parkpalette auf dem Schleifenparkplatz ebenfalls für diesen Bereich zur Verfügung stehen. In Bereich 5 stehen die Parkplätze ohne zeitliche Beschränkung und kostenfrei zur Verfügung.
Gelten soll die Regelung dann im Zeitraum 7 bis 18 Uhr (nicht mehr bis 19 Uhr) sowie samstags von 7 bis 13 Uhr. Die Behindertenparkplätze sollen bestehen bleiben, die Taxenparkplätze vor Netto könnten ein bis zwei weniger werden. Insgesamt, teilt die Verwaltung mit, gibt es 1250 kostenlose Stellplätze im Innenstadtbereich. „Die Auslastung an den Markttagen lag maximal im Bereich von ca. 80 Prozent, so dass gewährleistet ist, dass die Gesamtzahl an Parkplätzen für die Innenstadt von Heiligenhaus attraktiv und ausreichend ist“, so die Verwaltung.
Statt findet der Mobilitätsausschuss am Dienstag, 20. Februar, um 18 Uhr im Großen Sitzungssaal im Rathaus (Hauptstraße 157). Die Sitzung ist wie immer öffentlich, die Unterlagen können im Ratsinformationsystem auf heiligenhaus.de eingesehen werden.