Heiligenhaus. Können Jugendliche Zigaretten und Alkohol in Heiligenhaus kaufen, obwohl sie nicht alt genug dafür sind? Das ist die erschreckende Erkenntnis.

Alkohol und Zigaretten kaufen, obwohl man noch nicht alt genug dafür ist – ist das möglich in den Heiligenhauser Geschäften? Das wollten in einer gemeinsamen Aktion das Ordnungs- und Jugendamt sowie die Polizei am Freitagabend überprüfen. Und siehe da: 76 Prozent der Testkäufe waren – im negativen Sinne – erfolgreich, teilt Kerstin Ringel, Fachbereichsleiterin Sicherheit und Ordnung, auf Nachfrage mit.

16 Jahre alt muss man für Bier, Sekt und Wein sein, 18 für Spirituosen und Mixgetränke mit Spirituosen: Das sollten Verkäufer eigentlich wissen. Zigaretten, Tabak, Shisha oder E-Zigarette – für den Kauf und Konsum von Tabakwaren muss man seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2007 ebenso volljährig sein (vorher galt hier die Altersgrenze von 16).

Ob sich die Heiligenhauser Händler auch daran halten? Ringel: „Wir haben das ganze Stadtgebiet mit Testkäufern versehen und waren in vier Gruppen unterwegs.“

Heiligenhauser Testkäufer sind zwischen 13 und 17 Jahre alt

Die Testkäufer waren zwischen 13 und 17 Jahren alt, „wir haben den Älteren – eine Gruppe war über 16 Jahre alt – die Aufgabe gegeben, Schnaps und Tabak zu kaufen“, so Ringel. In sechs Läden, vom Kiosk über Tankstelle bis zum Lebensmittler, wurden dann auch fünf Verkäufe erfolgreich durchgeführt, wie Ringel weiter berichtet, „mit unterschiedlichen Voraussetzungen“ – so habe es hier und da Rechenfehler gegeben, in einem Fall sei die Kasse nicht korrekt eingestellt gewesen; hier handelte es sich offensichtlich um einen Softwarefehler, der sofort behoben wurde.

Das erschreckende Fazit: „Wir hatten eine Quote in allen Gruppen von 76 Prozent, wo leider Material verkauft worden ist, das eben nicht erlaubt war, von Zigaretten über Piccolo, Mixgetränke, Wein oder Bier – die Testkäufer haben alles zum Teil bekommen“, stellt Ringel fest. Doch es ging auch anders: „Wir haben auch Positivbeispiele gehabt, wo Jugendliche Tabak kaufen wollten und Alkohol, das aber vom Verkäufer mit Verweis aufs Alter abgelehnt wurde.“

Was Verkäufern und Inhabern nun droht

Nach jedem Testkauf hat das Ordnungsamt anschließend das Gespräch gesucht, um Fehler aufzuzeigen und auch für richtiges Verhalten zu loben. Verfahren sollen nun eingeleitet werden, Bußgelder werde es nun wohl für den ein oder anderen geben. Ringel: „Wir wollen jetzt erstmal prüfen, wo sind die Dinge richtig gelaufen, wo konnte der Verkäufer vielleicht auch nichts dafür, aber wo lief es auch falsch. Bußgelder wird es dann sowohl für den Verkäufer als auch für den Inhaber geben. Es geht am Ende um die Gesundheit der Kinder.“