Heiligenhaus. Mit Verkehrswert von 6,7 Millionen Euro kommt am Montag das Haus Selbeck in Heiligenhaus untern Hammer. Beatmungs-WG wurde es nie. Die Regeln.
Das leidige Thema Haus Selbeck könnte bald ein Ende haben: Am Montag, 14. August, wird das Gebäude im Wohngebiet Grün-Selbeck an der Rügenstraße zwangsversteigert. Die eigentlich einmal angedachte Nutzung als Beatmungs-WG für Kinder und Jugendliche kam nie zustande – spannend also, wer der neue Eigentümer wird.
Laut des Exposés wurden 37 einzelne Appartements im Haus Selbeck geschaffen, die jedoch nie bezogen wurden. Für private Zwecke ist es eher nicht geeignet, denn auf dem 5103 Quadratmeter Grundstück lebt es sich wohl etwas einsam. Weiterhin sind ein Gebäude und die Außenanlage noch nicht fertig – bevor dort schönes Wohnen möglich ist, ist noch einiges zu tun.
Das sind die Spielregeln bei Zwangsversteigerungen
Die Zwangsversteigerung ist die Durchsetzung eines Anspruchs mit staatlichen Machtmitteln. Der Gläubiger hat die Möglichkeit, wegen einer Geldforderung in das unbewegliche Vermögen zu vollstrecken und seinen Anspruch somit zu befriedigen. Die Bietzeit, also der Zeitraum von der Aufforderung zur Abgabe von Geboten bis zum Schluss der Versteigerung, beträgt mindestens 30 Minuten.
Bei einem Gebot unter 50 Prozent des festgesetzten Verkehrswertes muss der Zuschlag von Amts wegen versagt bleiben. Bei Geboten zwischen 50 und 70 Prozent des Verkehrswertes kann der Gläubiger die Versagung des Zuschlags beantragen.
Ort und Zeit der Versteigerung der Heiligenhauser Bauruine
Der Verkehrswert liege bei 6.693.000 Euro. Die Zwangsversteigerung sollte ursprünglich am 22. August stattfinden, wird nun jedoch eine Woche vorgezogen. Los geht es am Montag, 14. August, um 9.30 Uhr im Amtsgericht Velbert (Nedderstrasse 40, Erdgeschoss, Saal 3). Wer den Zuschlag dann für welche Summer erhält, bleibt mit Spannung abzuwarten.