Einige Angebote für Kleingärten erreichten bereits nach kurzer Zeit die WAZ-Redaktion Heiligenhaus. Warum nicht jede Parzelle in Frage kommt.
Ist der Traum vom Kleingarten unerreichbar? Mit so viel Resonanz auf die Suche nach einem Kleingarten hatte Familie Tresbach nicht gerechnet. Nachdem die WAZ Heiligenhaus die Familie vorgestellte hatte, meldeten sich direkt mehrere Kleingartenbesitzer und Vereine. Alle Angebote reicht die Redaktion natürlich an die Familie weiter.
Doch bei vielen Kleingartenvereinen wird für den Zuschlag ein Wohnberechtigungsschein (WBS) benötigt. Den bekommt allerdings nicht jeder – auch wenn im Vergleich zum Bundesdurschnitt der Kreis Mettmann mit der Einkommensgrenze relativ weit oben liegt: Laut Kreisverwaltung haben etwa 30 Prozent aller Bürger einen Anspruch auf den WBS.
Einige Kleingartenvereine gibt es nur mit Wohnberechtigungsschein
Die Einkommensgrenze beträgt für einen für einen Ein-Personen-Haushalt 20.420 Euro (im Bundesdurchschnitt 12.000 Euro) und für einen Zwei-Personen-Haushalt 24.600 Euro. Für jede weitere zum Haushalt zu rechnende Person erhöht sich die Grenze um 5.660 Euro. Für jedes zum Haushalt gehörende Kind um weitere 740 Euro.
Auch wenn die Pacht für die Parzellen in den Kleingärten bei etwa 500 Euro im Jahr liegen, ist die Ablösesumme für Pflanzen, Gerätschaften, Gartenhaus und Co. oftmals beträchtlich. So beläuft sich die Preisvorstellung bei einem Angebot auf 11.000 Euro, also mehr als die Hälfte von einem zulässigen Jahreseinkommen für einen WBS. Ein Kaufbetrag, den sich sicher viele Menschen, die wenig verdienen, nicht leisten können. Natürlich geht es auch günstiger.
Der Mietpreis ist das eine, teilweise hoher Ablösen das andere
Zwar „kostet ein Quadratmeter Fläche nur 28 Cent pro Jahr, aber mit den Nebenkosten sind es etwa 500 Euro pro Jahr“, dazu kommt der Kauf von allem, was sich auf dem Grundstück befindet, beispielsweise die Gartenlaube, erklärt Marcel Lysien, Vorsitzender des Kleingartenvereins Gohr.. „Das kann dann zwischen 2500 und 10.000 Euro liegen", erklärt der Vorsitzende des Kleingartenvereins, „meist beläuft sich die Summe aber auf 2500 bis 3000 Euro“.
So ist die Situation in der Kleingartenanlage Gohr in Heiligenhaus
In der Kleingartenanlage Gohr in Heiligenhaus ist die Liste der Wartenden lang. Daher hat der Verein seit einiger Zeit bestimmte Kriterien an die Interessenten einer Parzelle. „Wir setzen nur Mitglieder auf die Warteliste. Wer also an einem Kleingarten interessiert ist, muss vorher Mitglied bei uns werden“, so Marcel Lysien.
Zudem „nehmen wir nur noch Leute an, die auch in Heiligenhaus wohnen“, erklärt er und führt weiter aus: „Und wir nehmen überhaupt nur noch Anfragen an, wenn wir wissen, dass wir auch in den kommenden ein bis zwei Jahren einen Kleingarten vermitteln können.“
Die Parzellen werden gepachtet, alles andere wird gekauft
Wer auf die Liste kommt, das möchte Marcel Lysien gerecht verteilen. „Wir möchten vorrangig denen eine Chance geben, die kein Haus mit Garten haben – oder keine Wohnung mit großen Balkon.“
Unter der Hand können Kleingärten übrigens nicht abgegeben werden, „es führt immer der Weg über den Verein“, betont Lysien. Auf der Warteliste des Kleingartenvereins Gohr gibt es derzeit mehr als zehn Anwärter auf einen Kleingarten. Aber Lysien hat einen Tipp: „Einfach mal alle zwei bis drei Monate nachfragen, oft ändert sich bei uns auch etwas.“ Und: „Sobald der Frühling beginnt, ist die Nachfrage stärker“, somit steigen die Chancen zum Ende des Jahres, eine Parzelle zu bekommen.
Bei kleinen Kleingärten in Heiligenhaus gibt es wenig Fluktuation
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Beim Kleingärtnerverein Brahmstraße sieht die Situation anders aus. „Wir haben derzeit niemanden auf unserer Warteliste“, sagt Vereinsvorsitzender Roman Spula. Gleichzeitig räumt er aber ein: „Wir sind nur ein kleiner Verein mit 23 Parzellen. Daher kann es auch mal ein paar Jahre dauern, bis ein Kleingarten frei wird.“ Daher können die Vereinsmitglieder, die ihr Kleinod abgeben möchten, es auch unkompliziert an Familienangehörige oder Freunde weitergeben.
Wohnberechtigungsscheine waren früher in Velbert Bedingung
Der Gründer vom Kleingartenverein „Grüne Insel“, Hans-Jörg Bauer, erklärt: „Berechtigt sind nur diejenigen, die in Velbert wohnen. Früher benötigte man zudem noch einen Wohnberechtigungsschein, aber mittlerweile ist das nicht mehr so.“ Standen die Chancen vor etwa zwei Monaten noch ganz gut, eine freie Parzelle zu ergattern, sind mittlerweile alle vergeben – und „es ist auch nicht absehbar, dass wieder etwas frei wird“.