Langenberg. Die Stadt Velbert verpachtet Flächen als Grabeland, darunter auch welche in Langenberg. Eigentlich dürften dort gar keine Lauben stehen.
Etwas mehr als 100 Besitzer eines Schrebergartens werden bald auf ihrer Parzelle zusätzliche Arbeit bekommen. Denn wenn sie dort eine Laube errichtet haben, müssen sie prüfen, ob die die richtige Größe hat – und das Häuschen gegebenenfalls verkleinern.
Warum das Ganze? Die Stadt Velbert verpachtet derzeit mehrere Flächen im Stadtgebiet als Grabeland, darunter auch drei Areale in Langenberg: Das der Gartenfreunde Bonsfeld an der Bonsfelder Straße mit 90 Nutzerinnen und Nutzern, an der Kuhler Straße mit 14 und an der Looker Straße mit zehn Nutzerinnen und Nutzern.
Lauben sind auf Grabeland nicht gestattet
Als Grabeland, so erläutert es Stadtsprecher Hans-Joachim Blißenbach, wird gemäß Paragraf 1 Absatz 2 des Bundeskleingartengesetzes ein Grundstück bezeichnet, „das vertraglich nur mit einjährigen Pflanzen bestellt werden darf“. Eine Bebauung mit Lauben sei demnach nicht zulässig.
Weiter erläutert der Stadtsprecher: „In den Pachtverträgen ist festgehalten, dass eine Bebauung der Fläche nicht gestattet ist und die Flächen nur gärtnerisch genutzt werden dürfen.“ So sei zum Beispiel das Pflanzen von Bäumen untersagt. „Für den Fall, dass bei Beendigung des Vertrages widerrechtliche Aufbauten vorhanden sind, sollen diese bis zum Rückgabetermin entfernt werden.“
Rat hat Bebauung legalisiert
So weit die Theorie. In der Praxis seien jedoch in der Vergangenheit „regelmäßig Lauben von nennenswerter Größenordnung entstanden“, so Blißenbach. „Diese sind sowohl aufgrund der bestehenden Pachtverträge als auch aufgrund der planungsrechtlichen Beurteilung der einzelnen Standorte nicht zulässig und müssten vollständig entfernt werden“, führt der Stadtsprecher weiter aus.
Der Rat der Stadt hat in seinem Beschluss vom 22. Juni 2021 (Vorlage 349/2020) jedoch die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Schritte zur Legalisierung der verpachteten Grabelandflächen einzuleiten. Die Verwaltung habe daraufhin „verschiedene Möglichkeiten zur Legalisierung des Status quo geprüft“, sagt der Stadtsprecher.
„Private Grünfläche“ statt „Grabeland“
Eine Sicherung als Lauben in Kleingartenanlagen gemäß dem bereits zitierten Paragrafen sei dabei in den meisten Fällen nicht möglich, „da hierfür nötige Voraussetzungen, wie zum Beispiel das Vorhandensein gemeinschaftlicher Anlagen, nicht erfüllt sind“.
Allerdings, so Blißenbach, komme eine Sicherung „als private Grünflächen“ in Betracht, auf denen dann Lauben in begrenztem Umfang errichtet werden dürften. „Dieser Umfang wird sich an den Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes orientieren, damit die gärtnerische Nutzung im Vordergrund steht.“
Lauben müssen teilweise zurückgebaut werden
Gleichzeitig dürfen solche Lauben „natürlich nicht“ zu Dauerwohnzwecken genutzt werden und „nach ihrer objektiven Beschaffenheit, insbesondere hinsichtlich ihrer Ausstattung und Einrichtung, grundsätzlich dafür nicht geeignet sein“. Eine weitere Ausdehnung der Nutzung oder der Größe sei baurechtlich nicht möglich.
„Die eingeleiteten Bebauungsplanverfahren dienen also dazu, Rechtssicherheit auch für die Pächter zu schaffen und soweit möglich den bisher unrechtmäßigen Zustand zu legalisieren“, sagt Hans-Joachim Blißenbach. Allerdings bedeutet das auch: Wenn die vorhandenen Lauben größer als 24 Quadratmeter sind oder eine zum Dauerwohnen geeignete Ausstattung aufweisen, „müssen Größe und Ausstattung durch Rückbau angepasst werden.“
Stadt verpachtet Grabeland
Die Stadt Velbert ist Eigentümerin der jeweiligen Grabelandflächen, die Pachtverträge werden unbefristet geschlossen. Diese Verträge haben eine Kündigungsfrist von drei Monaten.Die Pacht beträgt 32 Cent pro Quadratmeter und Jahr. Es gibt auch derzeit eine Warteliste für alle Grabelandflächen in Velbert. Aktuell stehen 42 Personen auf der Liste.