Heiligenhaus. Mit einer Brandserie hat ein 23-jähriger Heiligenhauser über Monate für Schrecken gesorgt. Nun hat er vor Gericht gestanden – das war das Motiv.
Immer wieder hat es in Heiligenhaus gebrannt, mehrere Male heulte nachts die Sirene: Nun ist die Serie der Brandstiftung aufgeklärt. Der 23-Jährige, den die Polizei Ende November festgenommen hatte, zeigte sich vor Gericht nicht nur geständig, sondern auch einsichtig. Vier ihm zur Last gelegte Straftaten gab er zu, zwei weitere ebenfalls. Zwei Jahre Haft auf Bewährung lautet das Urteil des Amtsgerichts Velbert, das bereits rechtskräftig ist.
Sie sind den Heiligenhausern noch sehr präsent, die gelegten Feuer, die mitten in der Nacht viele Einsatzkräfte der Feuerwehr und Polizei beschäftigten. Nach Videographien und Zeugenbeobachtungen konnte die Polizei den Brandstifter schließlich in seinen eigenen vier Wänden festnehmen; von einem großen Erfolg sprach da auch schon der hiesige Polizeichef Michael Bruzinski. „Wir haben da wirklich richtig viel Power reingesteckt, die Serie musste endlich enden. Man weiß ja auch nicht, was sonst noch passiert“, machte Bruzinski klar. Nun zeigt er sich erleichtert: „Es ist schön, dass wir den Fall aufklären konnten.“
Heiligenhauser gesteht diese vier Taten vor Gericht
Klar ist nun, dass der 23-jährige Heiligenhauser zumindest sechs dieser Taten begangen hat: Vier davon konnte man ihm nachweisen, zwei weitere hat er gestanden, die laut dem Direktor des Amtsgerichts Velbert, Stephan Katerlöh, „schwer nachweisbar gewesen wären.“ Welche Brände das waren, ist nicht ganz klar. Feuer legte der Heiligenhauser mit einem Brandbeschleuniger am 27. März 2022 in einem leerstehenden Firmengebäude an der Mozartstraße. Hier habe er die Vorhänge angezündet, doch da es keine Möbel mehr gegeben habe, sei der Brand schnell gelöscht gewesen; es kam zu Rauchentwicklungen auf zwei Etagen.
Die nächste Tat, die ihm zu Last gelegt werden kann, ist das Anzünden des Akzenta-Autos auf dem Parkplatz an der Westfalenstraße am 5. Juni 2022 – hier hatte der Heiligenhauser einen Brandbeschleuniger auf dem Hinterreifen platziert. An 12. August 2022 legte der junge Mann dann ein Feuer an einer Holzhütte an der Gesamtschule, die komplett niederbrannte. Überführen durch Videoaufnahmen konnten Polizei und Staatsanwaltschaft dann den 23-Jährigen beim Legen des Feuers am 22. Oktober 2022 bei einer Firma an der Höseler Straße; hier brannte ein Iveco-Transporter nieder (Schaden: 40.000 Euro).
U-Haft hat den 23-Jährigen wohl beeindruckt
Seit seiner Verhaftung Ende November habe der Heiligenhauser in Untersuchungshaft gesessen. „Die Zeit im Knast scheint ihn zum Nachdenken gebracht und nachhaltig beeindruckt haben, was dann zu einem schnellen und ausführlichen Geständnis geführt hat“, berichtet Katerlöh über den Prozess. Der Prozess erfolgte bereits im Februar – die Verhandlung habe deshalb so schnell stattfinden können, da der Angeklagte geständig und bereits in Haft gewesen sei. Die Erklärung, warum er Feuer legte, scheint recht banal: Es sei pure Langeweile gewesen.
Zwei Jahre Haft auf Bewährung lautet also das Urteil – ob das nicht relativ milde ist für die Serie der Brandstiftung? „Wir haben es hier aufgrund des Alters mit einem Grenzfall zu tun. Das Jugendrecht gilt quasi so gerade nicht mehr“, erklärt Katerlöh. Außerdem, betont er, habe er zwar richtig Mist gebaut, aber es habe keine Verletzten gegeben – wäre ein Mensch zu Schaden gekommen oder gefährdet gewesen, dann hätte das sicherlich anders ausgesehen. Der junge Mann sei jedoch bislang nicht groß auffällig gewesen, habe einen Schulabschluss sowie eine Lehrstelle, ihm ist bereits ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt worden. Er stehe nun also unter Beobachtung und dürfe sich nichts groß zu Schulden kommen lassen.
Geschädigte können nun zivilrechtlich klagen
Strafrechtlich ist die Serie der Brandstiftung nun also geklärt; inwieweit die Geschädigten nun zivilrechtlich Anspruch erheben, wird sich zeigen. Berufen können sie sich dabei auf das Urteil, gegen das weder von der Staatsanwaltschaft noch vom Geschädigten Berufung eingelegt wurde. Bei der Höhe der Schadenssumme wird der 23-Jährige jedenfalls gestraft genug sein. „Sein Einkommen kann gepfändet werden, die Vollstreckung gilt 30 Jahre lang“, so Katerlöh.