Heiligenhaus. Vor dem Amtsgericht Velbert mussten sich vier Heiligenhauser verantworten. Sie sollen im Supermarkt betrogen haben. Sie bestreiten dies jedoch.

Die Tat liegt bereits mehr als vier Jahre zurück: Im Oktober 2018 sollen mehrere Heiligenhauser – unterstützt von einem damaligen Angestellten einer Supermarktkette – Waren durch die SB-Kasse des Marktes an der Velberter Straße geschmuggelt haben. Dabei sollen sie, so die Anklage, nur einen kleinen Teil der Artikel bezahlt, den Supermarkt aber mit vollen Taschen verlassen haben.

Dass das Amtsgericht Velbert sich nun erst mit diesen Betrugsvorwürfen beschäftigen konnte, liegt laut Gerichtsdirektor Dr. Stephan Katerlöh an der Komplexität der Anklage. Die beiden Hauptangeklagten – darunter der ehemalige Kassierer – seien auch bereits verurteilt, wegen ihres Alters jedoch vom Jugendschöffengericht Mettmann.

Es gibt Videoaufnahmen der Tat – Angeklagte bestreiten Tatbeteiligung jedoch

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Vor dem Amtsgericht mussten sich indes vier weitere Personen verantworten, die laut Anklage ebenfalls an der Tat beteiligt gewesen sein sollten. Es gibt Videoaufnahmen der Tat, die von Polizei und Staatsanwaltschaft auch ausgewertet wurden – allerdings wurde von den vier Angeklagten bis zuletzt bestritten, dass sie auf ebendiesen Aufnahmen zu sehen seien. Sie hätten mit der Tat nichts zu tun, sie seien nicht die auf dem Video zu sehenden Personen.

Das SB-Warenhaus „real“ in Heiligenhaus – hier noch mit dem alten Logo: Hier hat sich die Tat im Oktober 2018 abgespielt.
Das SB-Warenhaus „real“ in Heiligenhaus – hier noch mit dem alten Logo: Hier hat sich die Tat im Oktober 2018 abgespielt. © FUNKE Foto Services | Uwe Möller

Der als Zeuge geladene ehemalige Supermarkt-Angestellte berichtete laut Katerlöh, dass er einem Bekannten im Bus erzählt habe, wie leicht es sei, Waren unbezahlt durch die SB-Kasse zu bringen. Dabei habe es sich um den bereits verurteilten Mann gehandelt. Ob es weitere Täter gegeben habe und wenn ja, wer diese sein könnten – dazu konnte oder wollte der Zeuge keine Angaben machen.

Gutachter kann Identität nicht zweifelsfrei nachweisen

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So musste ein Gutachter anhand der Videoaufnahmen beurteilen, ob es sich bei den Personen auf den Videoaufzeichnungen um die vier Angeklagten handelt. In einem Fall habe der Gutachter dies nicht bestätigen können, so Katerlöh. Er wurde darum freigesprochen. In den drei anderen Fällen sei der Gutachter „überwiegend sicher“ gewesen.

Drei Angeklagte müssen Geld an wohltätige Organisationen zahlen

Da jedoch Zeugen, die möglicherweise Aufklärung hätten leisten können, nicht erschienen waren, entschied die zuständige Richterin, das Verfahren gegen die verbliebenen drei Angeklagten gegen Zahlung von jeweils 400 bis 500 Euro an wohltätige Organisationen vorläufig einzustellen, berichtet Katerlöh aus dem Prozess. Sollten die drei Heiligenhauser dieser Auflage nicht nachkommen, gehe das Verfahren weiter.