Heiligenhaus. Gaskunden erhalten im Dezember von der Bundesregierung eine Soforthilfe. Die Stadtwerke Heiligenhaus erklären, was Kunden tun müssen.

Die Bundesregierung wird Bürgerinnen und Bürger sowie kleinere und mittlere Gewerbebetriebe von den hohen Energiekosten entlasten. Dazu hat diese für den Monat Dezember eine Einmalzahlung für Erdgaskunden vorgesehen. „Diese Entlastung für unsere Kundinnen und Kunden erfolgt automatisch, ein Antrag auf Entlastung muss nicht gestellt werden“, sagt Michael Scheidtmann, Geschäftsführer der Stadtwerke Heiligenhaus.

Die Verrechnungsmodalitäten orientieren sich, erklärt der Stadtwerke-Chef, an den individuellen Zahlungsvereinbarungen der Kundinnen und Kunden mit den Stadtwerken.

Das gilt für Kunden der Stadtwerke Heiligenhaus mit Sepa-Mandat

Kunden, die den Stadtwerken ein Sepa-Mandat erteilt haben, müssen nichts unternehmen. Der Dezember-Abschlag für Gas wird nicht vom Konto abgebucht. Die Entlastung gilt jedoch nur für Gaskunden. Wasser- und Kanalbenutzungsgebühren werden weiterhin abgebucht.

Das gilt für Kunden der Stadtwerke Heiligenhaus mit Dauerauftrag

Kunden, die ihren monatlichen Abschlag per Dauerauftrag an die Stadtwerke entrichten, können diesen für den Monat Dezember stoppen, so dass diese Abschlagszahlung nicht überweisen wird. Sollte der Dauerauftrag auch im Dezember durchlaufen, so wird die Rückerstattung mit der nächsten Jahresabrechnung verrechnet. Es findet keine direkte Rücküberweisung des Dezemberbetrags statt. Die Soforthilfe Dezember wird auf der nächsten Rechnung ausgewiesen.

Das gilt für Kunden der Stadtwerke Heiligenhaus, die überweisen

„Kunden, die für die Abschlagszahlung eine monatliche Überweisung vornehmen, verzichten im Dezember einfach auf die Überweisung“, so Scheidtmann. Sollte der Abschlag für den Dezember doch überweisen werden, gilt auch hier, dass er mit der nächsten Jahresabrechnung verrechnet wird.