Heiligenhaus. Die Veranstalter sind mit der Absage einer Gerichtsentscheidung zuvorgekommen. Das Oldtimertreffen am 11. September findet aber wie geplant statt

Es hatte sich im Laufe des Donnerstags schon abgezeichnet – nun ist es offiziell: Der für den 11. September geplante verkaufsoffene Sonntag in Heiligenhaus ist abgesagt worden. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hatte der Stadt das klare Signal gegeben, dass es bei einer Entscheidung der Argumentation der Gewerkschaft Verdi folgen würde.

Verdi hatte zum einen die Beschlussfassung als Dringlichkeitsentscheidung und zum anderen „die fehlende Prägung des Geschehens durch das Oldtimertreffen“, das zur Rechtfertigung der Ladenöffnung herangezogen worden sei, beanstandet und klare Worte in einer Mitteilung gewählt: „Die Stadt Heiligenhaus hat die Verordnung unter klarer Missachtung der gesetzlichen Vorgaben und der ständigen Rechtsprechung des OVG NRW beschlossen.“

Knackpunkt für das Gericht war offenbar der Dringlichkeitsbeschluss

Verdi-Geschäftsführerin Stephanie Peifer hatte einen Eilantrag gegen den verkaufsoffenen Sonntag in Heiligenhaus beim Oberverwaltungsgericht gestellt. 
Verdi-Geschäftsführerin Stephanie Peifer hatte einen Eilantrag gegen den verkaufsoffenen Sonntag in Heiligenhaus beim Oberverwaltungsgericht gestellt.  © Verdi | Christian van Remmen

Knackpunkt war für das Gericht offenbar vor allem, dass die für einen verkaufsoffenen Sonntag erforderliche ordnungsbehördliche Verordnung nicht vom Stadtrat beschlossen worden war, sondern per Dringlichkeitsentscheidung durch Bürgermeister Michael Beck und ein weiteres Ratsmitglied. Vorangegangen war ein entsprechender einstimmiger Beschluss im Ausschuss für Bürgerservice und Sicherheit am 24. August.

Stadt Heiligenhaus begründet Vorgehen mit knappem zeitlichem Vorlauf

Stadtsprecher Peter Parnow hatte dieses Vorgehen mit dem knappen zeitlichen Vorlauf über die politische Sommerpause hinweg begründet. Da der Stadtrat planmäßig erst wieder am 28. September tagt, hätte nach Vorliegen der Stellungnahmen von Kirchen, Gewerkschaften und Verbänden eine Sonderratssitzung mit verkürzter Ladungsfrist stattfinden müssen, um den formal korrekten Weg gehen zu können.

Enger rechtlicher Spielraum für Dringlichkeitsbeschlüsse

Die „Spielregeln“ für einen Dringlichkeitsbeschluss sind in der NRW-Gemeindeordnung klar geregelt. Dort heißt es in Paragraf 60 unter anderem, dass eine Dringlichkeitsentscheidung nur dann durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied vorgenommen werden darf, wenn auch die Einberufung des Hauptausschusses nicht rechtzeitig möglich wäre und ansonsten „erhebliche Nachteile oder Gefahren entstehen“ würden.

Annelie Heinisch, Sprecherin des Arbeitskreises Handel im Stadtmarketing, Stadtmarketing-Koordinator André G. Saar und Oldtimer-Fan Volker Kiekert (v.l.) mit den nun nicht mehr aktuellen Flyern: Das Oldtimertreffen findet am 11. September von 10 bis 17 Uhr statt, der verkaufsoffene Sonntag nicht.
Annelie Heinisch, Sprecherin des Arbeitskreises Handel im Stadtmarketing, Stadtmarketing-Koordinator André G. Saar und Oldtimer-Fan Volker Kiekert (v.l.) mit den nun nicht mehr aktuellen Flyern: Das Oldtimertreffen findet am 11. September von 10 bis 17 Uhr statt, der verkaufsoffene Sonntag nicht. © FUNKE Foto Services | Ulrich Bangert

Das Gericht vertritt jedoch die Auffassung, dass eine anderweitige Beschlussfassung – wenn auch zeitlich äußerst knapp – noch möglich gewesen wäre. Bürgermeister Michael Beck bedauert die Entscheidung: Das Thema sei im zuständigen Fachausschuss öffentlich beraten und dort als Signal einstimmig beschlossen worden. In der Folge dann eine Dringlichkeitsentscheidung vorzunehmen, statt eine Sondersitzung des Rates allein für die formale Beschlussfassung einzuberufen, habe sich für ihn aus der geübten Praxis in der Vergangenheit bei einstimmigen Fachausschuss-Entscheidungen in ähnlichen Situationen ergeben. Den Hinweis des Oberverwaltungsgerichts werde man aber in Zukunft natürlich beherzigen, so Beck.

Bedauern beim Bürgermeister, Freude bei Verdi

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Es sei dankenswert, dass der Veranstalter – der Arbeitskreis Stadtmarketing – nach dem Hinweis des Gerichts dann „von sich aus den Stecker gezogen hätte“, so Beck. Ansonsten hätte – übrigens erneut im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung – die ordnungsbehördliche Verordnung zurückgenommen werden müssen. „Es tut mir leid für alle, die es seit Wochen mit viel Herzblut organisieren“, so Beck.

Freude hingegen bei Verdi: „Jetzt können die Kolleginnen und Kollegen des Einzelhandels beim Oldtimer-Treff mitfeiern“, kommentierte eine zufriedene Verdi Geschäftsführerin Stephanie Peifer die Absage.

Denn: Das Oldtimertreffen findet auf jeden Fall statt, betont der Arbeitskreis. Nun eben ohne verkaufsoffenen Sonntag.

>>> Busse fahren Umleitung

Wegen des Oldtimertreffens ist die Hauptstraße am Sonntag von 7 bis 18 Uhr gesperrt.

Die Buslinien O17, 770, 771 und 774 fahren in Richtung Höseler Platz ab der Haltestelle „Alte Post“ eine Umleitung. Die Haltestelle „Heiligenhaus, Rathaus“ wird an eine Ersatzhaltestelle auf der Westfalenstraße in Höhe des Hitzbleckforums verlegt.

Die Buslinie 772 fährt in Richtung Unterilp ab Haltestelle „Realschule“ eine Umleitung. Die Haltestellen „Rathaus“ und „Linderfeldstraße“ werden ebenfalls an die Westfalenstraße verlegt.