Heiligenhaus. Gleich zwei Meldungen müssen Eigenheimbesitzer in diesem Jahr berücksichtigen: Die Grundsteuer ans Finanzamt und den Zensus 2022.
Post flatterte in den letzten Monaten und Wochen bei den Heiligenhauser Eigenheimbesitzerinnen und Besitzern ins Haus: Die Grundsteuer soll neu berechnet werden, zudem findet der Zensus 2022 statt. Was man beachten sollte und wieso die Teilnahme Pflicht ist, erklärt Kämmerer Björn Kerkmann.
Schon mit dem jährlichen Grundsteuerbescheid erhielten bundesweit alle Eigenheimbesitzerinnen und Besitzer die Info, dass sie in diesem Jahr Eckdaten über ihr Eigentum und zu Gebäuden ab dem 1. Juli ans Finanzamt melden müssen. Durch diese Grundsteuerreform verspreche sich der Staat eine Aktualisierung der Besteuerungsgrundlagen, berichtet Kerkmann: „Die Eckdaten aller Gebäude sind Jahrzehnte alt, die Grundlagen müssen aufgrund des BGH-Urteils auf den aktuellen Stand gebracht werden.“
Heiligenhauser müssen Eckdaten ihrer Immobilie angeben
Geschehen soll dies für die Stadt aufkommensneutral. Dies bedeutet, dass die Kommune ab 2025 den gleichen Steuerertrag erzielen sollen wie nach dem alten Recht. „Es kann bei einzelnen Haushalten zu Verschiebungen kommen. Aufkommensneutralität bedeutet nicht, dass der einzelne Steuerpflichtige dann auch die gleiche Grundsteuer wie nach altem Recht entrichten muss“, so Kerkmann. Welche Änderungen im Einzelnen zu erwarte sind, dazu könne man derzeit noch nichts sagen. Experten erwarten, dass sich die Verteilung der Grundsteuerlast deutlich verschieben wird. Der Steuerzahlerbund NRW geht davon aus, dass die Grundsteuer für Immobilien in begehrten Lagen steigt und in Randlagen und ländlichen Regionen eher sinkt.
Bis zum 31. Oktober haben Eigentümer die Möglichkeit, die nötigen Daten an das zuständige Finanzamt, hier Velbert, einzureichen, „nicht bei uns als Stadt. Aber wir haben, gerade nach dem Verschicken des Grundsteuerbescheids, zahlreiche Nachfragen zur Grundsteuerreform gehabt“, berichtet der Kämmerer. Ob diese Reform viele Bürger betrifft? „In Heiligenhaus gehen wir von knapp über 10.000 Objekten aus“, weiß Kerkmann. 2024 sollen neue Mustersätze entstehen, um erste Berechnungen vornehmen zu können.
Hintergrund zur Reform
Doch was genau ist die Grundsteuer? Hier wird vorhandener Grundbesitz versteuert, wie unbebaute Grundstücke, Ein- oder Mehrfamilienhäuser, Wohnungen oder Geschäftsimmobilien. Neben der Gewerbesteuer fließt diese direkt in die Kasse der Kommunen. Eine Reform überhaupt nötig macht ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018: Das oberste Gericht verlangt darin, dass die veralteten, teilweise noch auf die 30er-Jahre des vorigen Jahrhunderts zurückgehenden Bewertungsgrundlagen von bundesweit rund 35 Millionen Grundstücken angepasst werden müssen – umzusetzen bis spätestens 2025.
Was müssen Betroffene jetzt tun? Sie müssen für ihre Liegenschaften eine Steuererklärung, eine Feststellungserklärung, abgeben – und das in elektronischer Form über das Steuerportal Elster. Nur wenn die Online-Abgabe nicht möglich ist, können Eigentümer Vordrucke handschriftlich ausfüllen und beim Finanzamt abgeben. Die Vordrucke gibt es ebenfalls bei der Behörde. Angegeben werden müssen Eckdaten der eigenen Immobilie: Grundstücks- und Wohnfläche, das Baujahr sowie die Adresse und weitere.
Das ist der Zensus 2022
Etwas einfacher hingegen verhält es sich bei der Volkszählung, dem Zensus 2022. Seit dem 15. Mai findet eine Bevölkerungs- Gebäude- und Wohnungszählung statt, den die statistischen Ämter des Bundes und der Länder durchführen. Auch hier ist eine Teilnahme Pflicht. Die Eigentümer erhalten postalisch einen Zugangscode, unter dem sie unter zensus2022.de die nötigen Angaben tätigen können. Die Bearbeitung dauert keine zehn Minuten und ist ohne große Vorbereitung machbar. Hier gibt es ebenfalls Erklärvideos und weitere Informationen rund um das Thema – auch kann man sich hier vorab den Musterfragebogen anschauen.
>>> Finanzamt bietet Hilfe an
Auch das Velberter Finanzamt baut aufgrund der Grundsteuerreform das Serviceangebot aus.
Erklärvideos und Anleitungen findet man unter grundsteuer.nrw.de, die Daten gibt man an unter elster.de.
Sobald die Hotline des Finanzamts Velbert ausgelastet ist, werden Gespräche automatisch auf freie Kapazitäten in den umliegenden Ämtern umgeleitet – all dies wirke insbesondere in den frühen Stunden des Tages. Die Hotline ist von Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr erreichbar unter 02051 471959.