Heiligenhaus. Anwohner in der Rossdelle in Heiligenhaus sind in Sorge: Die Stadt testet derzeit, ob die eigentliche Durchfahrtssperre aufgehoben werden könnte.

Die Kettwiger Straße, die sich von der Talburg vorbei an der Rossdelle bis in die Heiligenhauer Innenstadt hinauf schlängelt, ist immer schon eine beliebte Abkürzungsstrecke gewesen. Die Durchfahrt war allerdings nie rechtmäßig, die Straße ist zwischen Ruhrstraße und der Rossdelle für Fahrzeuge aller Art gesperrt und nur für Anlieger frei.

Ein Gerät zählt nun den Verkehr.
Ein Gerät zählt nun den Verkehr. © FUNKE Foto Services | Ulrich Bangert

„Die Strecke wird meistens von Leuten genutzt, die aus dem Ruhrgebiet kommen, in Heiligenhauser Betrieben arbeiten und den morgendlichen Stau auf der Höseler Straße umfahren wollen. Darunter leiden nicht nur die direkten Anwohner der Kettwiger Straße, sondern auch die an der Butterwelle und der Brahmsstraße“, weiß Jutta Degner. Die Anwohnerin hatte sich mal an einem Wochentag die Mühe gemacht und gezählt: „Da kamen am Morgen zwischen 5 Uhr und 7.45 Uhr 685 Autos die Straße rauf.“ Jutta Degner hatte selber Unterschriften gesammelt, die von der Verwaltung eine Sperrung der Straße forderten.

Heiligenhauser Bürgerinitiative hatte vor einigen Jahren Erfolg

Die Durchfahrt an der Kettwiger Straße ist nun wieder möglich.
Die Durchfahrt an der Kettwiger Straße ist nun wieder möglich. © FUNKE Foto Services | Ulrich Bangert

Vor rund acht Jahren hatte die Initiative der Bürger Erfolg: Erst wurden Poller und später eine Schranke aufgestellt. Die ist seit einigen Wochen weg. „Es ist klammheimlich geöffnet worden, dafür hängt dort ein Zählgerät“, hat Jutta Degner bei ihren Gassirunden mit den Hunden festgestellt. „Jetzt wird zwei oder drei Monate gezählt. Nach dem Motto `Da fahren gar nicht so viele´ bleibt die Strecke anschließend geöffnet und wir haben wieder eine Hauptverkehrsstraße“, befürchtet die verärgerte Heiligenhauserin.

Mario Rieder bestätigt, dass die Sperren in Höhe Rossdelle/Einmündung Müllerbaum verschwunden sind. „Poller bringen nichts, weil die immer wieder mit einem Dreikantschlüssel geöffnet werden, die gefühlt jeder Dritte im Auto hat“, so der Abteilungsleiter Straßenbau gegenüber der Heiligenhauser Zeitung. Probleme bereitete auch die Schranke: „Nicht alle Fahrzeuge hatten dafür einen Schlüssel an Bord, schon gar nicht solche, die aus anderen Städten zum Einsatz kommen könnten. Dazu ist es immer zu Vandalismusfällen gekommen, bei denen das Schloss beschädigt wurde und gar nicht mehr funktionierte. Deshalb prüfen wir jetzt, wie viele Fahrzeuge täglich durchfahren.“

Gerät zählt nun den Verkehr an der Straße

Die Sicherheit könnte an dieser Stelle vorgehen, denn die Absperrung stellt ein Problem für die Feuerwehr dar.
Die Sicherheit könnte an dieser Stelle vorgehen, denn die Absperrung stellt ein Problem für die Feuerwehr dar. © FUNKE Foto Services | Ulrich Bangert

An dem Pfahl eines Halteverbotsschilds verrichtet in einem unscheinbaren Blechkasten ein Verkehrszählgerät seinen Dienst. „Das funktioniert ziemlich genau, wir hatten es bereits an anderen Stellen im Einsatz“, versichert Mario Rieder. „Es wird bald wieder abgebaut und später erneut montiert. Wir warten, bis die Isenbügeler Straße wieder frei ist, dann zählen wir an der Rossdelle erneut die Fahrzeuge,“ kündigt der Verwaltungsmitarbeiter an und hat Verständnis für den Ärger der betroffenen Anwohner an der Butterwelle und anderer Straßen. „Aber es gibt leider keine gute Lösung für die Feuerwehr. Ähnliche Probleme mit Absperrelementen haben wir auch in der Heide.“

>>> Anlieger frei

  • Steht auf der Zusatztafel „Anlieger frei“ ist das Befahren der Straße laut Straßenverkehrsordnung (StVO) nur den Anliegern gestattet.
  • Als Anlieger gelten alle, die ein berechtigtes Interesse haben, in die Straße zu fahren. Wörtlich kommt der Begriff Anlieger in Paragraf 45 der STVO zwar nicht vor, allerdings haben Gerichte entschieden, dass darunter alle Personen zu verstehen sind, die mit den Grundstückseigentümern oder Bewohnern in Beziehung treten wollen.
  • Wer die Straße nur als Abkürzung nutzt oder dort ohne triftigen Grund parkt und nicht mit den Anliegern in einer Beziehung steht, der begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Behauptung bei einer Polizeikontrolle: „Ich wollte einen Bekannten in dem Haus da vorn besuchen“, kann teuer werden. Wer nicht glaubwürdig darlegen kann, wen er aufsuchen will, dem droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 75 Euro.