Heiligenhaus. Die Inzidenz im Kreis Mettmann liegt seit mehreren Tagen unter dem Grenzwert von 50. Wenn das so bleibt, gibt es einige Lockerungen.

Die Entwicklung der Corona-Zahlen ist mittlerweile auch im Kreis Mettmann erfreulich: Seit Wochen sinkt die Inzidenz und seit nunmehr drei Werktagen liegt sie unter dem Grenzwert von 50. Sollte dies so erfreulich weitergehen, erreicht der Kreis am kommenden Freitag, 11. Juni, die Stufe 2 der NRW-Corona-Schutzverordnung und auch in Heiligenhaus wird es deutliche Lockerungen geben.

In den vergangenen Tagen mit dem warmen Wetter haben es ja schon viele Velberter genossen, draußen ein Bier zu trinken oder etwas Leckeres zu essen. Das ging bislang aber nur mit Test, Impfung oder Genesung. Das fällt nun weg. In der Außengastronomie kann ohne Test getafelt werden, auch ihre Gasträume dürfen die Wirte wieder öffnen, hier gilt allerdings immer noch die Test- und Platzpflicht. Auch Kantinen dürfen öffnen, für Betriebsangehörige ohne Test. Beherbergungsbetriebe dürfen die volle Versorgung ihrer Gäste anbieten. Im normalen Einzelhandel kann weiter ohne Test geshoppt werden, die Kundenbegrenzung wird auf nunmehr eine Person pro zehn Quadratmeter reduziert.

Feiern sind möglich

Private Partys und große Festveranstaltungen sind immer noch untersagt, aber die Geburtstagsfeier ist draußen mit bis zu 100 Gästen möglich, innen sind 50 erlaubt – allerdings müssen die Gäste getestet, geimpft oder genesen sein.

Auch alle Bäder und Saunen dürfen wieder öffnen – Besucher müssen getestet, geimpft oder genesen sein.
Auch alle Bäder und Saunen dürfen wieder öffnen – Besucher müssen getestet, geimpft oder genesen sein. © FUNKE Foto Services | Alexandra Roth

Treffen im öffentlichen Raum

Auch bei Treffen im öffentlichen Raum wird großzügiger verfahren. Angehörige aus drei Haushalten – ohne Personenbegrenzung – dürfen zusammen kommen, zehn Personen mit Test aus beliebig vielen Haushalten. Bei Konzerten (innen), Theater, Oper und Kinos dürfen bis zu 500 Personen mit Test, Impfung oder Genesung im Publikum versetzt sitzen, am Laien-Probebetrieb dürfen bis zu 20 getestete Akteure teilnehmen, auch Gesang und Blasinstrumente sind dabei erlaubt.

Gruppenangebote für Kinder

In der Kinder- und Jugendarbeit dürfen Gruppenangebote innen für bis zu 20 Teilnehmer, außen für bis zu 30 Jungen und Mädchen jeweils mit Test und ohne Maske (auch innen) gemacht werden. In der außerschulischen Bildung darf Präsenzunterricht mit Test bei festen Sitzplätzen angeboten werden. Musikunterricht mit Gesang und Blasinstrumenten darf Innen mit bis zu zehn getesteten Schülerinnen und Schülern stattfinden.

Kontaktsport außen

Erleichtert wird auch das Sporttreiben. Auch Kontaktsport ist nun außen mit bis zu 25 Personen gestattet, kontaktfreier Sport sogar ohne Personenbegrenzung. Innen – Fitnessstudios eingeschlossen – ist kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung möglich, Kontaktsport mit bis zu 12 Personen, beide jeweils mit Test und Kontaktverfolgung. Bei Sportveranstaltungen sind bis zu 1000 Zuschauer draußen zugelassen, allerdings jeweils nur 33 Prozent der Kapazität. Im Innenbereich dürfen sich 500 Sportfans mit Test und in versetzter Sitzordnung die jeweilige Veranstaltung ansehen.

Alle Bäder, Saunen und Indoorspielplätze dürfen wieder öffnen, allerdings nur für eine begrenzte getestete Personenzahl und wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 50 ist – dies ist derzeit in NRW der Fall. Auch Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen und historischen Eisenbahnen sind für getestete Personen wieder gestattet. Jahrmärkte und Spezialmärkte sind mit Personenbegrenzung zugelassen.