Heiligenhaus/Münster. Ein Heiligenhauser ist jetzt vor Gericht. Er wird beschuldigt, Teil des pädophilen Netzwerks im Missbrauchskomplex von Münster zu sein.
Im Missbrauchskomplex Münster startete am Donnerstag ein weiterer Prozess: Ein 35-Jähriger aus Heiligenhaus muss sich vor dem Landgericht in Münster verantworten. Die Anklage wirft dem Mann aus dem Kreis Mettmann den schweren sexuellen Missbrauch eines heute elf Jahre alten Jungen bei drei Gelegenheiten vor.
Auf die Spur des Heiligenhausers gekommen war die Polizei über Handydaten. Bei dem Kind aus Münster handelt es sich um den Ziehsohn des in einem weiteren Prozess angeklagten Haupttäters in dem Ermittlungskomplex. Der 27-jährige IT-Fachmann soll den Sohn seiner Lebensgefährtin selbst immer wieder vergewaltigt und anderen Männern für schwere sexualisierte Gewalttaten überlassen haben.
Zum Auftakt des Prozesses, für den sieben Verhandlungstage angesetzt sind, wurde die Anklage verlesen; der Angeklagte wollte sich zunächst nicht zu den Vorwürfen äußern und von seinem Schweigerecht gebrauch machen, teilt Steffen Vahlhaus, Pressesprecher am Landgericht Münster, mit. Erste Zeugen seien jedoch bereits vernommen worden, wie eine Polizeibeamte, der Vormund des kindlichen Opfers und eines Schulfreundes. Verlesen wurden auch Chatprotokolle, auf die die Anklage sich stützt.
An den weiteren Verhandlungstagen sollen auch bereits verurteilte Täter aussagen. Der nächste Termin ist für den 4. Mai festgesetzt. Am Landgericht Münster laufen mehrere Gerichtsverfahren wegen des im Frühsommer 2020 ans Licht gekommenen Missbrauchskomplexes von Münster. Mehrere Männer wurden schon zu Haftstrafen verurteilt. Ein Urteil ist bereits rechtskräftig. Ein Mann aus Norderstedt (Schleswig-Holstein) wurde zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Gegen andere Entscheidungen haben Verteidiger oder die Staatsanwaltschaft Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. (KS mit dpa)