Berlin. Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf von SPD-Justizministerin Lambrecht verabschiedet. Danach sollen Täter härter bestraft werden.
Sexualisierte Gewalt an Kindern soll in Zukunft härter bestraft werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat das Bundeskabinett an diesem Mittwoch beschlossen.
Danach soll sexualisierte Gewalt gegen Kinder als Verbrechen behandelt werden, der Strafrahmen dafür soll von zehn auf 15 Jahre erhöht werden. Eine Einstellung des Verfahrens, wegen Geringfügigkeit oder gegen Auflagen, wäre demnach ausgeschlossen. Bisher gilt Missbrauch als Vergehen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
„Wir brauchen höchste Wachsamkeit und Sensibilität für Kinder, die gefährdet sind oder Opfer von sexualisierter Gewalt wurden“, erklärte Lambrecht.
Auch die Verbreitung von Kinderpornografie wird in dem Entwurf als Verbrechen eingestuft und soll künftig mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr geahndet werden. Hier gelten bislang drei Monate bis fünf Jahre.
Sexualisierte Gewalt an Kindern: Fall Münster hat Debatte angefacht
Außerdem sind in dem Gesetzentwurf eine effektivere Strafverfolgung und bessere Prävention der Fälle vorgesehen. Die Debatte um Strafverschärfungen war angefacht worden durch mehrere Fälle von sexualisierter Gewalt gegen Kinder, die die Öffentlichkeit erschütterten, zuletzt in Münster. Dort hatten Ermittler im Sommer einen Missbrauchsring enttarnt, mittlerweile wird gegen 21 Personen ermittelt.
Justizministerin Lambrecht hatte Forderungen nach Strafverschärfungen zunächst zurückgewiesen und stattdessen eine bessere Ausstattung für Ermittler gefordert. Nach anhaltender Kritik hatte sie ihren Kurs allerdings geändert.
„Sexualisierte Gewalt“ statt Missbrauch: Neue Formulierung im Gesetz
Laut Gesetzentwurf sollen auch die verwendeten Begrifflichkeiten angepasst werden: Statt von „sexuellem Missbrauch“ soll im Strafgesetzbuch künftig von „sexualisierter Gewalt gegen Kinder“ die Rede sein. „Missbrauch“, so heißt es in der Begründung, sei unangebracht, da der Begriff nahelege, es gebe auch einen legalen „Gebrauch von Kindern“.
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Der Entwurf, den das Kabinett am Mittwoch verabschiedete, sieht außerdem zusätzliche Qualifikationsanforderungen für Familienrichterinnen und -richter vor. Dabei geht es vor allem um psychologische und pädagogische Grundkenntnisse, die von Richterinnen und Richtern künftig verlangt werden sollen. Sie müssten sich demnach entsprechend fortbilden.
Familienrichter sollen sexualisierte Gewalt besser erkennen können
„Der Gesetzentwurf ist die richtige Antwort auf schreckliche Missbrauchsfälle, weil er neben deutlichen Strafmaßverschärfungen auf Prävention setzt“, erklärten die SPD-Bundestagsabgeordneten Dirk Wiese und Johannes Fechner. Da die Taten häufig im familiären Umkreis stattfänden, brauche es Familienrichter, die Gefährdungslagen sofort erkennen könnten. Deshalb seien die Fortbildungen vernünftig.
Für eine effektivere Strafverfolgung soll die Überwachung von Telekommunikationsmitteln künftig auch bei Ermittlungen wegen des Sich-Verschaffens oder des Besitzes von Kinderpornografie möglich sein. Bei schwerer sexualisierter Gewalt sollen Beschuldigte auch dann in Untersuchungshaft genommen werden können, wenn keine Flucht- oder Verdunkelungsgefahr vorliegt.
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Der rechtspolitische Unionsfraktionssprecher Jan-Marco Luczak (CDU) bezeichnete den Entwurf als „Meilenstein im Kampf für einen besseren Schutz unserer Kinder vor sexuellem Missbrauch“. Die Ausweitung des Strafrahmens sei gut und überfällig. Denn Opfer sexuellen Kindesmissbrauchs seien oft lebenslang traumatisiert.
Kinderpornografie: Bayern will noch härtere Strafen
Für noch härtere Strafen für die Verbreitung von Kinderpornografie plädierte dagegen der bayerische Justizminister Georg Eisenreich (CSU). Mindestens drei Jahre Haft sollten es sein, wenn jemand „ein Forum betreibt, das einer größeren Zahl von Personen zum Austausch oder zur Verbreitung kinderpornografischer Schriften dient“. Das sagte er dem Bayerischen Rundfunk sagte. Lambrechts Gesetzentwurf sieht dafür nur ein Jahr Haft vor. Eisenreich argumentierte: „Wer einen Marktplatz für Pädokriminelle betreibt, gehört für mehrere Jahre hinter Gitter.“ (dpa/tma)