Heiligenhaus. Seit diesem Monat müssen Kinder gegen Masern geimpft sein, wenn sie etwa eine Kita oder Schule besuchen. Sind sie es nicht, drohen Konsequenzen.

Seit dem 1. März gilt in Deutschland das „Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention“ – und das natürlich auch in Heiligenhaus. Bei der Sitzung des Jugendhilfeausschusses erläuterte nun die Leiterin der städtischen Jugendpflege, Stephanie Dellit, was das für Kinder und Mitarbeiter etwa von Kitas und Schulen bedeutet. Denn die Konsequenzen können gravierend sein.

So müssen nun alle Kinder vor der Aufnahme beispielsweise in Kindergärten, Schulen, Flüchtlingsunterkünften oder Heimeneine Masernschutzimpfung vorweisen. Wer bereits eine solche Gemeinschaftseinrichtung besucht, muss dem Gesetz zufolge den Impfnachweis bis 31. Juli 2021 erbringen. Und dies alles laut Stephanie Dellit mit gutem Grund, denn: „Masern sind nach wie vor eine gefährliche Krankheit, es gibt noch Impflücken in allen Altersgruppen.“ Und: Auch die Mitarbeiter solcher Einrichtungen müssten jetzt gegen Masern geimpft sein.

Masernimpfpflicht gilt für alle

Die Impfpflicht besteht für Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben.
Die Impfpflicht besteht für Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben. © dpa | Julian Stratenschulte

Diese Pflicht gilt für alle – außer in begründeten Fällen wie einer Impfunverträglichkeit. Auch Mitarbeiter, die vor 1971 geboren wurden, sowie Kinder unter einem Jahr sind von der Impfung befreit. „Sonst gibt es keine Ausnahmen, auch nicht aus religiösen Gründen. Ebenso müssen Ehrenamtler oder Praktikanten, die in solchen Einrichtungen tätig sind, geimpft sein“, schilderte die Leiterin der Jugendpflege weiter.

Wer sich gegen die vorgeschriebene Impfung stemmt, muss mit massiven Konsequenzen rechnen: Dellit: „Wenn der Nachweis nicht erbracht wird, erfolgt eine sofortige Meldung an das Kreisgesundheitsamt. Das Kind wird so auch nicht in die Einrichtung aufgenommen.“ Allerdings müsse natürlich die Schulpflicht gewahrt bleiben. Dann werde das Kreisgesundheitsamts aktiv und führe gegebenenfalls Maßnahmen in Form einer Impfung durch.

Bei Missachtung droht hohes Bußgeld

Wer sich dann immer noch uneinsichtig zeige, müsse mit einem Bußgeld „von bis zu 2500 Euro“ rechnen. Für Stephanie Dellit ist auch eine angeordnete Masernimpfung alternativlos: „Wir stellen den Schutz des Kindes über das Recht der körperlichen Unversehrtheit.“

Der Spielplatz im Steinbeck-Park wird zu einem Leuchtturmspielplatz umgebaut.
Der Spielplatz im Steinbeck-Park wird zu einem Leuchtturmspielplatz umgebaut. © FUNKE Foto Services | Christoph Husemeyer

Bei der Sitzung des Jugendhilfeausschusses gab es zudem einen Sachstandsbericht zu den Arbeiten an Heiligenhauser Spielflächen. So berichtete Ingo Oschmann, der bei der Stadt unter anderem für Spielplätze zuständig ist, dass das Leuchtturmprojekt im Steinbeck-Park „zu 75 Prozent fertiggestellt ist“. Derzeit würden die Treppenanlage zu dem Spielgerät „Surfy“ sowie die Zuwegung zur Straße „In der Blume“ erstellt. Des Weiteren werde unter anderem ein Achteckpavillion als Pausenraum errichtet.

In Spielplätze kommt Bewegung

Daneben sollen die Arbeiten an dem Spielplatz Bachstraße in den kommenden Wochen beginnen. Doch: „Bis die Spielgeräte kommen, wird es noch einige Zeit dauern“, meinte Oschmann. Und bei dem Spielplatz am Wasserspeicher solle schon bald die Auftragsvergabe erfolgen: „Die Bäume sind hier schon gefällt und müssen nur noch abtransportiert werden.“ Der Bolzplatz werde nun süd-westlich angelegt und der BMX-Parcours sowie der Kletterfelsen im nördlichen Bereich. Recht zeitnah solle übrigens das Wasserspiel im Hefelmann-Park installiert werden: „Das Gerät wird Ende April geliefert, der Aufbau soll auch um den Dreh erfolgen.“

In aller Kürze wurden auch die Änderungen durch das neue Kinderbildungsgesetz (KiBiz) vorgestellt, allerdings nicht etwa, weil das Thema nicht so wichtig wäre: „Wir müssen schließlich noch abwarten, dass die Durchführungsverordnung dazu in Kraft tritt, voraussichtlich um den 15. März herum“, erläuterte Thomas Langmesser, Fachbereichsleiter für Jugend, Soziales und Kultur. Nur schon einmal so viel: Die Kinderpauschalen sollen um 20 Prozent erhöht werden, auch soll der Landesanteil bei der Finanzierung der Kindergärten steigen. Bei der kommenden Sitzung des Jugendhilfeausschusses im Juni würden dann die Änderungen und ihre Auswirkungen umfänglich vorgestellt werden, so Langmesser.

Der Jugendrat berichtete

Bei der Sitzung des Jugendhilfeausschusses gab auch der Jugendrat der Stadt einen Einblick in seine Aktivitäten in der kommenden Zeit. So berichtete Mitglied Joleen Schöneberg, dass am 2. April der Besuch des Düsseldorfer Landtags auf dem Programm stehe.

Bei dem Stadtfest im Juni werde der Jugendrat ebenfalls aktiv sein, man versuche einen Escape-Room zu organisieren. Und: Im Oktober ist eine Fahrt nach Berlin mit dem Besuch des Bundestags geplant.