Heiligenhaus. Durch den A44-Ausbau zwischen Heiligenhaus und Velbert wird der Südring seit dem 1. Januar nicht mehr als Bundesstraße eingestuft.

Den überregionalen Verkehr übernimmt nun – anstelle des Südrings die A44: Aus diesem Grund gilt seit dem 1. Januar der Südring nicht mehr als Bundesstraßenabschnitt der B227, sondern als kommunale Straße. Betreiber und damit in der Verantwortung ist nun auch nicht mehr der Landesbetrieb „Straßen NRW“, sondern die Stadt Heiligenhaus. Für die Ausbesserung von Schäden, die der Südring aufweist, wird aber noch der Bund aufkommen.

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Aus diesem Grund gab es jetzt eine genaue Ortsbegehung. „Uns ist bewusst, dass wir keine nagelneue Straße übernehmen, der Südring hat ein paar Asphaltschäden im normalen Rahmen, Schäden an den Sinkkästen und an der Beschilderung. Aber nichts davon hat uns erstaunt, weil wir die Straßen vor Ort natürlich auch kennen“, resümiert Tiefbauamtsleiter Michael Krahl nach dem Termin. In welcher genauen Höhe sich die Ausgleichszahlung durch Straßen NRW bewegt, kann der Fachbereichsleiter zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen. „Es müssen noch einige Untersuchungen gemacht werden, vor allem im Bereich der Sinkkästen. Dort muss man mit Kameras hineingehen, um den genauen Zustand zu erkennen.“ Größere Verkehrsbehinderungen durch Baustellen für Ausbesserungsmaßnahmen seien nicht zu befürchten.

Keine gravierenden Straßenmängel

„Wir haben bei der Begehung nicht einen einzigen Schaden entdeckt, von dem eine akute Unfallgefahr ausgeht, sprich, den wir jetzt sofort und großflächig beheben müssten. Insofern kann alles nach und nach gemacht gemacht werden und zwar mit wenigen Einschränkungen im Straßenverkehr.

Zweirichtungsverkehr ist machbar

Den geplanten Zweirichtungsverkehr begrüßen nicht alle Heiligenhauser.
Den geplanten Zweirichtungsverkehr begrüßen nicht alle Heiligenhauser. © FUNKE Foto Services | Heinz-Werner Rieck

Ein völlig anderes Thema, dass den Südring betrifft, ist die eventuelle Umstellung von der derzeitigen Einbahnstraßenregelung auf Gegenverkehr. Nachdem der Rat die Verwaltung angewiesen hatte, eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben, hat das beauftragte Büro im November im Verkehrsausschuss sein Gutachten präsentiert, mit einer klaren Antwort: die Umstellung auf Zweirichtungsverkehr sei möglich. Nun wird derzeit noch eine Einschätzung zur Entwicklung des CO2 Ausstoßes ergänzt und das Gutachten Korrektur gelesen. „Ich rechne in den nächsten sechs Wochen mit der Fertigstellung der Daten“, sagt Michael Krahl, „dann wird das Gutachten den Fraktionen zur Verfügung gestellt, damit die Politik aufbauend darauf entsprechend weitere Arbeitsaufträge an die Verwaltung beschließen kann.“