Heiligenhaus. Bis Jahresende soll die Grundsteuer-Reform stehen. Das hätte Auswirkungen für Immobilieneigentümer und Mieter. Für die Stadt geht es um Millionen.
Bis spätestens Ende des Jahres muss eine Reform der Grundsteuer stehen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, da die bisherigen Bewertungsgrundlagen für diese Steuer veraltet seien. Dazu hatten die Koalitionsspitzen von Union und SPD einen Kompromiss ausgehandelt, der jetzt nach der Sommerpause durch den Bundestag gehen muss. Nun fürchten Hauseigentümer und Mieter, dass sie künftig mehr werden zahlen müssen. Der Heiligenhauser Kämmerer Björn Kerkmann erläutert, was eine Neubewertung der Grundsteuer für die Bürger der Stadt bedeuten könnte.
Hebesatz liegt in Heiligenhaus bei 680 Prozent
Bei der Kalkulation der Grundsteuer sollen nach den Plänen des Bundesfinanzministers Olaf Scholz (SPD) künftig der Wert des Grundstücks sowie die durchschnittliche Miete eine Rolle spielen – dies wird als „werteabhängiges Modell“ bezeichnet. Gezahlt wird die Steuer von Grundstücks- und Hauseigentümern, sie können die Kosten aber auf die Mieter umlegen.
Grundsteuer A und B
Es gibt zwei Arten von Grundsteuer. Die Grundsteuer A wird gezahlt für landwirtschaftliche Flächen. Für das Jahr 2019 hat die Stadt dafür 37.000 Euro in den Haushaltsplan eingestellt. Die Grundsteuer B wird fällig für bebaute oder unbebaute Grundstücke und ist somit die Abgabe, die Haus- und Grundstückseigentümer bezahlen müssen (rund 8,2 Millionen Euro für 2019 in Heiligenhaus veranschlagt).
Bei der von der Großen Koalition ausgehandelten Grundsteuerreform, wurde auf Drängen der CSU eine Öffnungsklausel für die Bundesländer eingefügt, die ihnen ein Mitgestaltungsrecht einräumt.
Bei der Grundsteuer legen die Kommunen den Hebesatz, also die Höhe der Abgabe, selbst fest – diese bewegt sich derzeit, je nach Kommune, zwischen 0 und 960 Prozent. Wie dies in Heiligenhaus aussieht, erläutert Kämmerer Björn Kerkmann: „Für die Grundsteuer B liegt der Hebesatz in Heiligenhaus derzeit bei 680 Prozent.“
Kämmerer Björn Kerkmann begrüßt die Einführung eines neuen Modells
Aus der Grundsteuer werden viele kommunale Projekte finanziert. Nach Auskunft des Statistischen Bundesamtes beliefen sich die Einnahmen aus dieser Abgabe im vergangenen Jahr bundesweit auf rund 14,2 Milliarden Euro. Auch nach einer Neukalkulation sollen die Grundsteuer-Einnahmen aber gleich bleiben – das behauptet zumindest Bundesfinanzminister Olaf Scholz.
Doch eine Überarbeitung der Grundsteuer ist laut Kämmerer Björn Kerkmann nicht mal eben so zu bewerkstelligen. Denn: „Die Bewertung liegt zunächst bei den Ländern, hier müssen insgesamt rund 35 Millionen Neubewertungen aller Grundstücke erfolgen.“ Grundsätzlich begrüße er die Einführung eines werteabhängigen Modells, da dieses für eine möglichst gerechte Verteilung der Steuerlast sorge.
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20 Prozent aller städtischen Einnahmen kommen aus der Grundsteuer
Die Neubewertung werde allerdings entsprechend viel Zeit in Anspruch nehmen. „Das Gesetz muss Ende des Jahres stehen. Ab dem 1. Januar 2025 wird dann die neue Grundsteuer fällig werden“, so Kerkmann. Was das dann genau für Heiligenhauser Bürger bedeuten könnte, sei nur schwer vorherzusagen. „Pauschal kann man das gar nicht sagen. Es gibt verschiedene Berechnungsbeispiele, die zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Für den einzelnen Bürger kann es demnach teurer, aber auch günstiger werden“, meint Kerkmann. „Es heißt also abzuwarten, was die neue Grundsteuer ab 2025 bringt und welche Kosten dann anfallen.“
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Auf jeden Fall sei die Grundsteuer für die Kommunen aber unverzichtbar: In Heiligenhaus generiere die Stadt daraus rund 20 Prozent ihrer Einnahmen – für das Jahr 2019 wurden dafür rund 8,2 Millionen Euro in den Haushaltsplan eingestellt. Dazu Kerkmann: „Die Grundsteuer ist also elementar wichtig für unseren Haushalt.“