Heiligenhaus. Seit August gelten Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket für arme Familien in Heiligenhaus. Warum Eltern jetzt aktiv werden sollten.

Heiligenhauser Kinder und Jugendliche in Familien mit geringem Einkommen sollen eine möglichst gute Bildung bekommen, Schulausflüge mitmachen und sich auch bei Sportvereinen oder bei der Musikschule anmelden können. Das will das Bildungs- und Teilhabepaket ermöglichen. Ein neues Gesetz bedeutet für die Betroffenen seit August einige Veränderungen – doch die Eltern müssen aktiv werden, damit ihre Kinder davon profitieren.

Stephanie Dellit, die neue Abteilungsleiterin der Jugendpflege, appelliert an alle Familien mit kleinem Einkommen, das Geld aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für ihre Kinder zu beantragen.
Stephanie Dellit, die neue Abteilungsleiterin der Jugendpflege, appelliert an alle Familien mit kleinem Einkommen, das Geld aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für ihre Kinder zu beantragen. © Uwe Möller

„Das sind deutliche Verbesserungen, und sie sind alle notwendig. Aber sie müssen auch in Anspruch genommen werden“, sagt Stephanie Dellit, die neue Abteilungsleiterin der Jugendpflege. So wird das Mittagessen in Kindertagesstätten und Schulen nun komplett übernommen und der bisherige Eigenanteil von einem Euro pro Tag entfällt. „Vorher war es schon öfter zu Konflikten mit den Trägern gekommen, weil nicht immer alle Eltern ihren Anteil bezahlt haben oder bezahlen konnten“, sagt Dellit.

Der Weg zum Sachbearbeiter lohnt sich

Dennoch warnt sie gerade bei den Mittagessen anspruchsberechtigte Eltern vor einem fiesem Fallstrick: Sofern bei den Kitas und Schulen noch ein gültiger Bescheid nach alten Richtlinien vorliegt, werden sie erst einmal den Eigenanteil in Rechnung stellen oder sogar abbuchen. „Daher empfehle ich allen Eltern, den Weg zu ihrem Sachbearbeiter zu gehen, die alten Bescheide aufheben und neue ausstellen zu lassen.“ Zuviel bezahltes Geld, könne man aber von den Trägern zurückfordern.

Ohnehin sei es grundsätzlich nicht verkehrt, findet sie, sich bei der zuständige Behörde über die Änderungen durch das Starke-Familien-Gesetz zu informieren. Bei Kindern in Hartz-IV-Familien ist das Jobcenter zuständig, bei allen übrigen das städtische Sozialamt – wenn Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen für Asylbewerber gezahlt werden.

Mehr Geld für Vereinsmitgliedschaft oder die Musikschulbesuch

Doch die neuen Leistungen betreffen auch weitere Bereiche, erläutert Stephanie Dellit: „Nachhilfe wurde früher nur übernommen, wenn die Versetzung gefährdet war, jetzt haben Kinder immer einen Anspruch darauf, um bessere Noten zu erreichen.“

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Ebenfalls verändert wurde die Freizeitzulage, sie ist von monatlich zehn auf 15 Euro gestiegen. „Für einen Fußballverein reicht das, für die Musikschule müssen die Familien noch etwas dazulegen.“ Doch die Finanzhilfe gelte ebenso für kleine Kinder, die etwa eine Krabbelgruppe besuchen. Alternativ übernehmen die Behörden 180 Euro im Jahr (zuvor 120 Euro). „Damit kann man vielleicht in den Sommerferien ein Fußballcamp besuchen.“

Für viele Familien mit Scham besetzt

Für äußerst sinnvoll hält Delitt ebenfalls, dass für alle Schüler unter 25 Jahren das Geld für Schulmaterial von 100 Euro auf 150 Euro pro Schuljahr erhöht wurde; zwei Drittel werden im August und der Rest im Februar, zum neuen Halbjahr, überwiesen. „Gerade der Schulanfang fordert die Familien finanziell sehr stark“, das habe sich auch bei der diesjährigen Premiere der Schultütenaktion gezeigt. Und auch die Schulranzenspenden, die die Stadt seit Jahren anbieten, seien immer wieder gefragt.

Stadt Heiligenhaus berät zum Teilhabepaket

Zum Bildungs- und Teilhabepaket beraten die zuständigen städtischen Ämter. Informationen gibt es zudem in Schulen, Offenen Ganztagsschulen, Kitas oder über die Schulsozialarbeit.

Das Beratungstelefon der Stadt ist erreichbar unter 02056 922491 oder per Mail: schulsozialarbeit@heiligenhaus.de.

Für Kinder aus Familien, die Hartz IV beziehen, ist das Jobcenter ME-aktiv in Velbert (Heiligenhauser Straße 6) zuständig. Für alle übrigen Berechtigen die Stadt Heiligenhaus, Fachbereich Soziales (Rathaus, Hauptstraße 157).

Zwar begrüßt Dellit die Änderungen beim Bildungs- und Teilhabepaket, dennoch sieht sie ein Problem: „Nicht jedes Kind, das Anspruch auf das Geld hat, kriegt es auch.“ Das liege daran, dass längst nicht alle berechtigten Familien diese Unterstützung beantragen. „Manche Familien mit geringem Einkommen wollen lieber an allen Ecken und Enden den Gürtel enger schnallen, als zum Amt zu gehen.“ Denn Behörden um Hilfe zu bitten, sei – trotz Rechtsanspruch – für viele mit Scham besetzt.

Bürokratische Hürden abgebaut

Dort jedoch, wo Familien nicht wissen, dass es das Paket überhaupt gibt und wie man es beantragt, helfen etwa die städtischen Schulsozialarbeiter. Sie gehen auf Wunsch auch zu Elternabenden von Kitas und Schulen oder beraten Betroffene auch andernorts. Überdies gibt es mehrsprachige Info-Broschüren.

„Wir können nicht alle Kinder erreichen, aber wir versuchen es“, sagt Stephanie Dellit. Bei diesem Vorhaben kommt ihr nun zugute, dass seit August einige bürokratische Hürden abgebaut wurden und es für Familien nun einfacher ist, die Unterstützung zu beantragen.