Heiligenhaus. . Der Jugendhilfeausschuss appelliert, für Kinder die Anträge für das Bildungspaket zu stellen. Stadt will über Fördermöglichkeiten informieren.

Künftig sollen mehr Kinder und Jugendliche in Heiligenhaus vom Paket Bildung und Teilhabe profitieren. Dies forderten die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses in der jüngsten Sitzung am Dienstagabend. Vorausgegangen war eine Anfrage der SPD, die von der Stadtverwaltung wissen wollte, welche Maßnahmen von dem Paket gefördert werden können.

Die städtische Schulsozialarbeiterin Stephanie Dellit bestätigte, was die Ausschussmitglieder bereits vermuteten: „Sicher ist, dass die Mittel nicht voll ausgeschöpft werden, es stehen noch Gelder zur Verfügung.“ Die genaue Höhe ließ sich in der Sitzung jedoch nicht beziffern, ebenso wenig die Quote für Heiligenhaus. So verwies Sozialdezernent Thomas Langmesser darauf, dass nicht die Stadtverwaltung, sondern andere Behörden wie das Jobcenter oder die Familienkasse zuständig seien. „Bundesweit ist die Quote sehr niedrig“, so Langmesser, „lokal aber sehr unterschiedlich.“

Jährlich gibt es 120 Euro für soziale Teilhabe

Zahlen des Bundesarbeitsministeriums zeigen jedoch, dass deutschlandweit nur rund zehn Prozent der Kinder aus armen Familien die ihnen zustehenden Leistungen in Anspruch nehmen; sie könnten damit außerhalb der Schule etwa Musikunterricht oder die Mitgliedschaft in einem Sportverein bezahlen. „Man hat immer das Gefühl, dass manche Familien sich scheuen, solche Anträge zu stellen oder es nicht wissen“, stellte Heinz-Peter Schreven (CDU) für Heiligenhaus fest und appellierte an die Eltern, die Anträge auch tatsächlich zu stellen, damit ihre Kinder nicht ausgeschlossen werden.

Denn das Teilhabepaket ermöglicht Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus Familien mit geringem Einkommen unter anderem, am gemeinsamen Mittagessen in der Schule oder Kindergarten teilzunehmen, bei Klassenfahrten mitzufahren sowie Angebote für Sport oder Kultur wahrzunehmen. Für soziale und kulturelle Teilhabe stünden pro Kind monatlich zehn Euro zur Verfügung oder jährlich 120 Euro, zum Beispiel für den Jahresbeitrag eines Vereins. „Die Übernahme von Eintrittskarten ist aber nicht geregelt“, sagt Dellit, so könne von dem Geld nicht der Eintritt ins Freibad bezahlt werden, dafür allerdings ein Intensivschwimmkurs.

Auch die Nachhilfe wird bezahlt

Zudem betonte die Schulsozialarbeiterin, dass von dem Paket auch Lernförderung, also Nachhilfe, für Schüler bezahlt wird, mehrere Stunden wöchentlich. Dazu zählen außerdem Deutschkurse für Kinder mit anderer Muttersprache. Eltern können überdies Schulmaterialen für ihre Kinder anschaffen.

Das Paket unterstützt also den Bildungserfolg sowie die soziale und kulturelle Teilhabe der Kinder und Jugendlichen. Dellit und die Stadt Heiligenhaus hätten natürlich ein Interesse daran, dass möglichst viele, denen das Geld zusteht, es auch in Anspruch nehmen. Daher besuche Dellit unter anderem Elternabende von Kitas und Schulen, ist mit einem Infostand an Tagen der offenen Tür vor Ort, ebenso bei Stadtteilkonferenzen und Stadtteilfesten. Zudem sei das Jobcenter verpflichtet, betroffene Familien über ihre Ansprüche zu informieren.

Mehrere Beratungsstellen

Zusätzlich gibt es eine Beratungsstelle im Stadtteilbüro Oberilp an der Hunsrückstraße 35, und auch im Rathaus gibt es Experten, die beraten und Anträge entgegennehmen. Solch eine Beratung ist außerdem im Jobcenter möglich. „Es wird super viel getan“, stellte nach diesen Ausführungen Jana Janssen für die SPD fest. Alle Ausschussmitglieder waren sich am Dienstagabend einig, dass sich die Stadt weiterhin bemühen müsse, möglichst viele bedürftige Heiligenhauser Familien über das Fördergeld zu informieren und sie zu ermutigen, entsprechende Anträge auch zu stellen.

>>> WEITERE SCHULSOZIALARBEITERIN SOLL KOMMEN

  • Die vakante Stelle für eine zweite städtische Schulsozialarbeiterin wird ab dem 1. Januar neu besetzt. Die neue Kollegin wird dann Stephanie Dellit unter anderem dabei unterstützen, Familien über das Bildungs- und Teilhabepaket sowie über ihre Ansprüche zu informieren.
  • Die Stadt berät die Betroffenen, zuständig für die Anträge und das Geld sind die jeweiligen Träger der Grundsicherung, etwa das Jobcenter.