Heiligenhaus. . Der Ausschuss für Stadtentwicklung soll einen Bebauungsplan für die Dörrenhaus-Brache in Heiligenhaus billigen. Danach soll es zügig weitergehen.
Lange tat sich nicht viel auf dem Dörrenhaus-Gelände in Hetterscheidt. Doch nun soll bald Bewegung in die Brache kommen: Diesen Dienstag (26. März) befasst sich der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt mit der Aufstellung eines Bebauungsplans für das Areal. Wird dieser gebilligt und auch vom Rat der Stadt abgesegnet, könnte die Erschließung des Grundstücks dann im Frühjahr 2020 losgehen, sagte der Technische Dezernent der Stadt, Siegfried Peterburs.
Sowohl Mehrfamilien- als auch Einfamilienhäuser
Auf der Dörrenhaus-Brache sollen dann sowohl Wohnbebauung als auch stilles Gewerbe entstehen. Das Gelände, für das der Bebauungsplan „Östlich Schürhofer Straße“ aufgestellt wird, ist gut 21.000 Quadratemeter groß. Das „allgemeine Wohngebiet“ umfasst dabei 9420 Quadratemeter. Was dort gebaut werden soll, sei auch bereits konkret mit dem Investor geplant – dessen Name solle aber erst nach der Billigung des Bebauungsplans bekannt gegeben werden.
So führt Peterburs aus: „Es entstehen 43 Wohneinheiten in dreigeschossigen Mehrfamilienhäusern und zehn Wohneinheiten in zweigeschossigen Doppelhaushälften oder freistehenden Einfamilienhäusern.“ Der Dezernent weist in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass „30 Prozent der Wohnfläche in den Mehrfamilienhäusern öffentlich gefördert werden“. Dies sei per Ratsbeschluss so vorgesehen.
Stilles Gewerbe ist auf dem Areal ebenfalls geplant
Für Gewerbe ist ein „Mischgebiet“ mit einer Größe von 6770 Quadratmetern ausgewiesen. Doch dies sei mit Auflagen verbunden, wie es in dem Beschlussvorschlag für den Bebauungsplan heißt: „Der Flächennutzungsplan der Stadt Heiligenhaus stellt den Planbereich als gewerbliche Baufläche mit besonderen Einschränkungen dar.“ Das bedeutet, dass dort eben nur stilles Gewerbe entstehen darf. Die übrige Fläche auf dem Areal verteilt sich dann noch auf öffentliche Verkehrsflächen (4430 Quadratmeter) sowie auf eine private Grünfläche (400 Quadratemeter). Mit der Realisierung des Bebauungsplans entstünden der Stadt Heiligenhaus keine Kosten, heißt es weiter.
Geht alles glatt, sollen nach der Aufstellung des Bebauungsplans zunächst Fachgutachten erstellt werden und die „Bürger- und Trägerbeteiligung erfolgen“, so Peterburs. Im Herbst könnte der Bebauungsplan anschließend öffentlich ausgelegt werden und „Anfang 2020 Rechtskraft erlangen“. Danach könne die Erschließung beginnen.
Bei Abriss und Entsorgung gab es großen Streit
Damit ginge eine langwierige Geschichte zu Ende. So hatte zunächst der Investor Günther Simon das ehemalige Dörrenhaus-Gelände 2015 erworben. Doch es gab beim Abriss der Gebäude und bei der Entsorgung der belasteten Baustoffe Probleme, die in Streitigkeiten mit der Stadt Heiligenhaus mündeten. Zwischendurch wurde die Baustelle sogar stillgelegt. Einen potenziellen Käufer und Projektentwickler glaubte Simon dann Anfang 2018 in der Deutschen Reihenhaus AG gefunden zu haben: Das Unternehmen wollte auf dem Areal mehrere Mehrfamilienhäuser und rund 20 Reihenhäuser errichten. Zu einer Einigung kam es allerdings wegen Unstimmigkeiten beim Vertragswerk nicht.
Ende 2018 stieg dann der neue Investor ein – und nun deutet alles darauf hin, dass das Dörrenhaus-Gelände nach Jahren des Stillstands wieder mit Leben erfüllt werden könnte.
>>>AUSSCHUSS KOMMT IM RATHAUS ZUSAMMEN
- Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt kommt diesen Dienstag (26. März) im 18 Uhr im Großen Saal des Rathauses zusammen. Im öffentlichen Teil befasst er sich dann mit dem Bebauungsplan für das Dörrenhaus-Gelände.
- Wilhelm Dörrenhaus begann 1851 in Hetterscheidt mit der Produktion von Schlössern. Die Firma Wilhelm Dörrenhaus GmbH wurde dann 2004 vom schwedischen Konzern Assa Abloy gekauft.
- Nach dem Verkauf des Unternehmens wurde die Fertigung recht rasch nach Rumänien verlagert, die Fabrik und die Gebäude an der Velberter Straße verfielen in den folgenden Jahren immer mehr, bis Günther Simon das Gelände 2015 erwarb.