Heiligenhaus. Im Heiligenhauser Haushalt taucht ein Posten über 380.000 Euro für Rampen an dem neuen Nahversorgungszentrum auf. Zu Unrecht, meinen die Grünen.

Als die Grünen-Fraktion den Heiligenhauser Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2019/2020 genau unter die Lupe genommen hat, da ist sie über zwei Zahlen gestolpert: Zum Einen konnten sich die Grünen einen Posten über 380.000 Euro für eine Beteiligung der Stadt an der Rampenanlage vom Hitzbleck-Areal zum Panoramaradweg nicht erklären – denn nach ihrer Ansicht sei der Investor HBB, der dort das neue Nahversorgungszentrum errichten will, laut Kaufvertrag bei den Rampen in der Pflicht. Zum Anderen sei auch ein weiterer Kostenblock im städtischen Etat über 250.000 Euro für „Anpassungsarbeiten“ auf der Westfalenstraße im Zuge des neuen Einkaufszentrums undurchsichtig.

Grüne: Investor muss die Kosten übernehmen

So führt Ratsherr Lothar Nuthmann bei dem Posten über 380.000 Euro aus: „In dem Städtebaulichen Vertrag aus dem Jahr 2016 zum Kauf des Hitzbleck-Areals steht klar geschrieben, dass der Investor die für den Anschluss des Panoramaradwegs an das Einkaufszentrum erforderlichen Rampen herzustellen hat – also ganz für die Kosten aufzukommen hat.“ Nun wittern die Grünen, dass es vertragswidrige Absprachen zwischen der Verwaltung beziehungsweise der Stadt- und Bodenentwicklungsgesellschaft der Stadt (SBEG) und dem Investor gegeben haben könnte.

Bald soll auf dem Hitzbleck-Areal weitergearbeitet werden, damit das Nahversorgungszentrum im Herbst 2020 eröffnen kann.
Bald soll auf dem Hitzbleck-Areal weitergearbeitet werden, damit das Nahversorgungszentrum im Herbst 2020 eröffnen kann. © Christoph Husemeyer

Hintergrund dafür seien nach Ansicht der Grünen unter anderem die hohen Kosten für die Entsorgung von 6000 Tonnen asbestbelastetem Erdreich von dem Hitzbleck-Gelände. Lothar Nuthmann vermutet, dass HBB Druck bei der Stadt gemacht habe, diese Kosten (mit) zu übernehmen. „Laut Städtebaulichem Vertrag hat der Investor auch ein Rücktrittsrecht, wenn seine Investitionen einen gewissen Betrag überschreiten, in dem Fall würde er auch das bisher investierte Geld zurückbekommen. Nach unseren Berechnungen dürfte diese Grenze bei rund 4,5 Millionen Euro liegen.“

Rat müsste jeder Änderung im Vertrag zustimmen

Daher, so glaubt der Ratsherr, übernehme die Stadt nun 380.000 Euro für die Rampen, damit der Investor bei der Stange bleibe, „allerdings hätte der Rat der Stadt dem zustimmen müssen, was nicht erfolgt ist“. Aufgrund dessen haben die Grünen nun einen Antrag auf Einrichtung eines neuen Tagesordnungspunktes für die kommende Ratssitzung am 3. April gestellt. „Dabei wollen wir vom Bürgermeister wissen, ob es abweichende Absprachen, Verträge oder Sonstiges mit dem Investor gegenüber dem vom Rat der Stadt beschlossenen Städtebaulichen Vertrag gegeben hat“, so die Grünen.

Ähnlich verhalte es sich mit den 250.000 Euro für Anpassungsarbeiten auf der Westfalenstraße zwischen Basildonplatz und Rathaus im Zuge der Errichtung des neuen Nahversorgungszentrums, das im Herbst 2020 eröffnen soll. Denn: „Dieser Posten war im vergangenen Jahr im Haushalt mit 100.000 Euro beziffert. In dem Jahr zuvor tauchte er auch gar nicht in dem Haushalt auf. Da stimmt so einiges nicht, auch dazu erwarten wir eine Erklärung“, sagt Grünen-Fraktionsvorsitzende Beate-Marion Hoffmann.

So soll das Heiligenhauser Nahversorgungszentrum laut einer Grafik später einmal aussehen. 
So soll das Heiligenhauser Nahversorgungszentrum laut einer Grafik später einmal aussehen.  © HBB

Bürgermeister weist die Vorwürfe zurück

Die Vorwürfe der Grünen will Bürgermeister Michael Beck so nicht stehen lassen, seiner Ansicht nach müsse die Stadt für die Kosten für die Rampenanlage mit aufkommen: „Denn wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen“, sagt Beck. Heiße: Zu vereinbaren, dass Rampen im Zuge einer Baumaßnahme zu errichten seien, sei eine Frage – die Übernahme der Kosten dafür dagegen eine andere. Und: „Der Investor hat ja weder ein wirtschaftliches noch ein sachliches Interesse daran, eine solche Rampenanlage zu errichten. Das war der Wunsch der Stadt.“

Details zu Vereinbarungen mit dem Investor HBB wollte der Bürgermeister nicht nennen, „da es sich ja um einen nicht-öffentlichen Städtebaulichen Vertrag handelt“. Ähnlich sehe auch die Sache mit dem Posten von 250.000 Euro für Anpassungsarbeiten auf der Westfalenstraße aus. Doch Beck betont: „Der Antrag der Grünen liegt auf dem Tisch. Bei der nächsten Ratssitzung am 3. April werde ich dann auch umfassend über diese beiden Punkte informieren. Dann können sich die Ratsmitglieder eine entsprechende Meinung bilden.“

>>>NÄCHSTE RATSSITZUNG AM 3. APRIL

  • Die nächste Ratssitzung, bei der auch die Anfrage der Grünen auf der Tagesordnung stehen soll, ist am Mittwoch, 3. April, im Großen Saal des Rathauses (Hauptstraße 157).
  • Beginn von Ratssitzungen ist um 17 Uhr. Zunächst gibt es einen öffentlichen Teil, dem alle Bürger beiwohnen können. Zum darauffolgenden nicht-öffentlichen Teil müssen sie – ebenso wie Medienvertreter – den Saal verlassen.