Heiligenhaus. . Bei einer Infoveranstaltung informierte die Stadt über die Auflagen für Veranstaltungen. Wie sie den Vereinen und Co helfen will.
Wer eine Veranstaltung durchführt, der muss so einiges beachten. Durch angeblich zu hohe Auflagen kam es immer mal wieder dazu, dass auch in Heiligenhaus Vereine ihre Vorhaben absagten – doch die Stadt will diesen nun helfen. Zu einer Informationsveranstaltung wurden die Vereine am Montagabend in den Ratskeller geladen. WAZ-Redakteurin Katrin Schmidt sprach mit Ordnungsamtsleiterin Kerstin Ringel darüber, was Vereine im Vorfeld bedenken sollten.
Wie kam es zu der Idee zu dieser Veranstaltung?
Der Wunsch zu einer ausführlichen Informationsveranstaltung von der Stadt für die Vereine kam aus dem Kulturausschuss – sowohl von den Veranstaltern als auch von den Parteien und der Verwaltung. Wir als Genehmigungsbehörde kennen viele Fragen, die bei so einer Veranstaltung erläutert werden können. Wir wollen Unsicherheit nehmen und Sicherheit bieten – und, dass wenn man eine Veranstaltung durchführt oder plant, diese erfolgreich für den Verein ist, aber eben auch sicher.
Ab wann ist eine Veranstaltung anzeigepflichtig?
Immer dann, wenn ich öffentlich dazu einlade. Eine interne Jahreshauptversammlung, zum Beispiel, ist erstmal nicht davon betroffen. Außer, wenn der Imissionsschutz davon betroffen ist, also wenn Lautsprecher zum Einsatz kommen oder es ansonsten laut wird.
Also wenn ich als Verein zu einer Veranstaltung einlade, muss ich das genehmigen lassen?
Öffentliche Veranstaltungen sind bei der Ordnungsbehörde immer anzuzeigen. Die Ordnungsbehörde ist das städtische Ordnungsamt hier im Rathaus, das telefonisch, persönlich oder auch per E-Mail erreichbar ist. Das Anzeigen betrifft übrigens auch private, große Zwecke, wie große Firmenfeste oder Polterabende mit Musik, die über Lautsprecher übertragen wird. Zudem kann es nicht schaden, wenn man die Genehmigung vorliegen hat, sollten die Nachbarn die Polizei wegen Ruhestörung alarmieren. Denn ist die Veranstaltung genehmigt, habe ich dafür die Erlaubnis, wenn ich im vorgeschriebenen Rahmen bleibe.
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Was sind beliebte Fehler, wo könnte es zu Problemen kommen?
Es kann dazu kommen, dass ich unter Umständen die Feuerwehr beteiligen muss. Das ist immer dann der Fall, wenn offenes Feuer im Spiel ist. Hygienevorschriften sind zudem zu beachten. Das heißt, wenn ich ein Buffet anbiete, muss ich auch die lebensmittelhygienischen Vorschriften beachten. Da können auch ganz kleine, geringfügige Dinge zum Einsatz kommen, zum Beispiel kann ein durchgebackener Kuchen mit einer Klarsichthaube abgedeckt werden.
Muss man alles, was man anbietet, anmelden?
Nein, nicht im Einzelnen, aber es muss alles bedacht werden. Wenn ich Essen und Getränke anbiete, müssen Spüleinrichtungen da sein, damit man spülen und sich die Hände waschen kann. Wenn Alkohol ausgeschenkt wird, muss das Ordnungsamt dafür eine Erlaubnis erteilen. Ausschenken darf jeder, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, und das Jugendschutzgesetz muss beachtet werden.
Kostet es etwas, eine Veranstaltung anzumelden?
Ja, es kostet etwas, die Preise richten sich dabei nach der Verwaltungsgebührenordnung NRW. Dort werden die Tarife festgelegt – auch für die Erteilung einer Schankgenehmigung, wenn ich Alkohol verkaufe.
Was sollte man bei der Planung unbedingt berücksichtigen?
Wichtig ist, dass man die Unfallverhütung berücksichtigt, dass man für Toiletten sorgt, wenn man Getränke ausschenkt. Für uns ist ebenso wichtig, dass eine Versicherung besteht, also eine Haftpflicht, weil immer was passieren kann. All das zum Wohle des Veranstalters.
Sind die Sicherheitsvorschriften durch die Anschläge gestiegen?
Ja, aber das betrifft vor allem die Größeren, also wie den Karnevalszug oder die Stadtfeste. Das betrifft in der Regel nicht die kleineren und mittleren Veranstaltungen.
Darf man Feuerwerke zünden und Luftballons steigen lassen?
Ein Feuerwerk ist grundsätzlich beim Ordnungsamt zu beantragen – führt es ein professioneller Feuerwerker durch, ist es anzeigepflichtig. Luftballons kann man ohne Erlaubnis steigen lassen – es sei denn, es sind mehr als 500 Stück. Außerdem muss der Abflugort mindestens 15 Kilometer vom Flughafen Düsseldorf entfernt sein.
>>> VERANSTALTER SORGEN SICH
Neben der Stadt Heiligenhaus (hier des Ordnungsamts und der Bauaufsicht) informierte auch die Feuerwehr, ein Lebensmittel-Kontrolleur des Kreises Mettmann sowie Heinrich Röhr als Polizeichef. Verständnis zeigten auf der Infoveranstaltung viele Anwesende: dafür, dass die Stadt nicht anders kann, als ihren Aufgaben nachzukommen; Unverständnis hingegen für viele einzelne Punkte. „Ich glaube, es sind nun viele Leute bestärkt worden, Veranstaltungen nicht mehr anzubieten, denn die Anforderungen überfordert viele“, findet Reinhold Unger vom Bürgerverein Hetterscheidt. „Neue Feste kommen sicher nicht dazu, da hat doch kein Ehrenamtler Zeit zu.“ Das finden auch Alfred Salmon (Bürgerverein Unterilp) und Ralf Behmer (Förderverein Dorfkirche Isenbügel). Beide sagen, einzelne Punkte seien richtig, aber das Anmeldeverfahren müsse für die Vereine einfacher gestaltet werden. „Jetzt sehen die Leute mal, was wir als Veranstalter alles leisten müssen“, so Salmon. Und manche Vereine, so führt er fort, könnten sich die Haftpflicht gar nicht leisten.
Das Inhaltsstoffe der angebotenen Waren angegeben werden sollten, irritiert viele Anwesende. „Wie soll ich das denn bei einem Pfarrfest machen, wo viele dann ihre gebackenen Kuchen mitbringen?“, fragte nicht nur Dieter Jasper. Auch dass mindestens ein Verantwortlicher ein Gesundheitszeugnis nachweisen sollte, ist für viele neu. Fakt ist: Auch nach der Inforunde bleiben wohl noch viele Fragen.
>>> 146 VERANSTALTUNGEN IN 2017
- Verantwortlich für eine Veranstaltung ist immer der Veranstalter, aber auch die Ordnungsbehörde, die diese genehmigt hat. Mindestens drei Monate vorher sollte sich der Veranstalter an diese wenden, rät Kerstin Ringel.
- Im Jahr 2017 wurden 146 Veranstaltungen durchgeführt (vier große, 36 normale, 106 einfache).